Wohnmobil-Abgasskandal 

Fiat bzw. FCA-Abgasskandal ACE-Vertrauensanwalt im Wohnmobilskandal Fiat Ducato


Mit Hilfe von Rechtsanwalt Lamottke  Ansprüche im Wohnmobil-Dieselabgasskandal durchsetzen! 


Spezialisierte Kanzlei zum Thema Abgasskandal


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OLAF LAMOTTKE
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Ihr Anwalt im Wohnmobilabgasskandal

1. Wohnmobil-Dieselskandal 

Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA, Stellantis N.V., FCA Italy S.p.A.) erschüttert den Reise- und Wohnmobilmarkt. Die Modelle  sind oft mit Motoren der Fiat-Gruppe (Fiat, Iveco) ausgestattet. Seit 2016 ist dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, dass Fiat die Motorensteuerung so manipuliert, dass nur auf dem Prüfstand die Abgasnormen für Stickoxide eingehalten werden. Die  Manipulationsvorwürfe beim Fiat Ducato, dem Basismodell  für Wohnmobile wurde in der Öffentlichkeit 2020 bekannt.

Beinahe alle Hersteller von Reise- und Wohnmobilen sind in den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) verwickelt! Die Hersteller setzen beim Fahrgestell und Motor insb. auf den Fiat Ducato, der mit Motoren ausgerüstet ist, die die Abgasreinigung manipulieren!.

Laut eines Zeugen-Aufrufs des zuständigen Polizeipräsidiums Frankfurt stehen folgende Diesel-Motoren der Baujahre 2014 bis 2019 (Euro 5 und Euro 6) unter begründeten Verdacht:

·                    1,3 Liter Multijet

·                    1,3 Liter 16V Multijet

·                    1,6 Liter Multijet

·                    2,0 Liter Multijet

·                    2,2 Liter Multijet II

·                    2,3 Liter Multijet

·                    2,3 Liter Multijet II       

                     3,0 Liter Multijet

    

Rasches Handeln Ihrerseits ist geboten!

Wenn Sie sich als Verbraucher noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs befinden, sollten Sie sofort handeln, weil die Ansprüche gegen Ihren Händler ansonsten verjähren, da nach zwei Jahren ab Kaufdatum die Möglichkeit eines juristischen Durchsetzung gegen den Verkäufer erlischt.

Die Verjährungsfrist gegenüber dem Hersteller beträgt drei Jahre ab Kenntnis (d.h. ab dem öffentlichen Bekanntwerden der Manipulationen). Geht man mit dem ADAC davon aus, dass die Manipulationsvorwürfe einer breiten Öffentlichkeit erst 2020 bekannt geworden sind, endet die Verjährungsfrist möglicherweise erst am Ende 2023; zudem kann möglicherweise für die Käufer eines Neufahrzeugs  eine zehnjährige Verjährungsfrist gegenüber dem Hersteller bestehen.
Mein Rat: Sie sollten nicht weiter abwarten und Ihre Ansprüche sofort prüfen lassen und alsdann geltend machen. Bereits heute vertrete ich zahlreiche Wohnmobilisten und Camper bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Nachträgliche Einbauten wie Klimaanlagen, Fenster, Heizungen oder Solaranlagen etc. sind wertsteigernde Elemente. Wer im Rahmen des Dieselskandals Schadensersatzansprüche für sein Wohnmobil geltend macht, kann  wahrscheinlich auch eine Entschädigung für diese Einbauten geltend machen!


Erfahren Sie mehr über den Dieselskandal bei FCA:

Gutachten der Deutschen Umwelthilfe zu eklatanten Grenzwertüberschreitungen bei FCA/Fiat – Fiat Ducato Abgasskandal!


2. Kontaktieren Sie mich noch heute! 

Es bestehen  für die getäuschten Käufer auch in diesen Dieselfällen sehr gute Chancen Schadenersatz zu erhalten!  

Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt mit mir auf!


Meine Tätigkeit im Wohnmobil-Abgasskandal:

  • Kostenneutrale Einschätzung der Erfolgschancen insbesondere gegenüber dem Motoren-Hersteller

  • Kostenneutrale Bezifferung möglicher Schadensersatzansprüche

  • Bundesweite Vertretung gegenüber dem Hersteller oder Verkäufer 

Kostenlose Erstberatung direkt online: 

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abgasskandal@t-online.de   oder per nachstehender Online-Kontaktanfrage. 

Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.


Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.

Fahrzeugmodell und Erstzulassung?

Kaufpreis?

Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?

Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?

Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert? 

Sie erhalten alsbald eine Beurteilung Ihres Falles und des besten Klagewegs.

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Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen per E-Mail übermitteln: 

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  •  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggf. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  •  ggf. Rechtsschutzversicherungpolice 


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Selbstverständlich können Sie mir Ihre Anfrage und/oder Unterlagen auch per Post zuschicken. 

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Anwalt Wohnmobil Dieselskandal 

3. TOP-News im Wohnmobil-Abgasskandal!
(update vom 28.11.2023)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 27. November 2023 festgestellt, dass Fiat Chrysler/Stellantis beim Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen fahrlässig gemäß § 823 BGB gehandelt hat. Damit steht dem Käufer  eines Wohnmobils A 68 von Sunlight Schadensersatz zu; das Basisfahrzeug verfügt über einen Fiat Ducato Motor 2.3l Multijet II (96 kW) der Abgasnorm Euro 6 (Az.: VIa ZR 1425/22).

(update vom 30.10.2023)

Das Oberlandesgericht Koblenz hat den italienischen Hersteller Fiat/Stellantis am 28. September 2023 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises verurteilt (Az.: 6 U 1740/22). In dem streitgegenständlichen Wohnmobil Grand Canyon 2016 von Hymercar war mit dem Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Damit orientierte sich das OLG an Urteilen des BGH vom 26. Juni 2023.

(update vom 19.10.2023)
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 27.11.2023 über die Frage verhandeln, ob der italienische Hersteller Fiat/Stellantis des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach § 826 BGB oder/und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV haftet. Der Kläger kaufte im Frühjahr 2018 ein Wohnmobil Sunlight A 68 mit Dieselmotor Fiat Ducato 2,3 l MultiJet II (96 kW) mit Abgasnorm Euro 6. Der Kläger behauptet, dass im Fahrzeug 3 unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind.

Zur Pressemitteilung des BGH.

(update vom 16.10.2023)

Das OLG Naumburg hat den Fiat-Mutterkonzern Stellantis im Wohnmobil-Abgasskandal mit Urteil vom 15. September 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az. 8 U 24/23); der Kläger erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück und kann das Wohnmobil behalten. Damit folgt das OLG Naumburg der Rechtsprechung des BGH, nach der Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen.

(update vom 02.09.2023)
Achtung: Verjährung droht!
Da die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Öffentlichkeit im Juli 2020 ziemlich eindeutig über die Manipulationen von Fiat bzw. FCA  informiert hat, könnten zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten bereits zum 31.12.2023 verjähren. Demnach sollten betroffene Fahrzeughalter nicht weiter zögern, da in der Regel ihre Schadensersatzansprüche bei Gebrauchtfahrzeugen nach dem Jahresende untergehen würden und ihre Schadensersatzansprüche bei Neufahrzeugen nach dem Jahresende sich deutlich verschlechtern.

(update vom 22.08.2023)

Das Landgericht Augsburg sieht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gem. § 826 BGB durch Fiat/FCA auch bei einem Frankia Wohnmobil mit Muti Jet-Motor 2,3l mit EUro 6 Norm und urteilt Schadenersatz von 68.000,00 EUR nebst Zinsen aus.

(update vom 28.06.2023)
Der BGH ( VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 103/22) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ53.0 TDI mit EA 896Gen2 Motor , Mercedes-Benz C mit OM651-Motor) am 26.06.2023. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde. Durch die Urteile sind die Chancen der Verbraucher Schadensersatz gegen nahezu alle Diesel-Hersteller (auch Wohnmobile) zu erhalten enorm gestiegen. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Der müßige Nachweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Von den Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist (gilt auch, wenn Sie das Wohnmobil bereits verkauft haben).

(update vom 21.03.2023)
Grosse Sensation: EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal!

Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 in einem Mercedes-Verfahren, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Dieselauto-Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten bestehen! Damit werden Klagen enorm erleichtert. Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.

Auch die Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, hat das Gericht in der bestehenden Form gerügt. Das Gericht fordert eine angemessene Entschädigung (Az.: C-100/21). Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).

Das Thermofenster (temperaturabhängige Abschalteinrichtung) setzt das Gericht mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen gleich. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das sind neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jeep, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.Aber auch Wohnmobil-Fahrer können klagen:  Alles andere als Verurteilungen von FCA zur Zahlung von Schadensersatz wären jetzt nach dem vorliegenden EuGH-Urteil eine Überraschung.

Fazit: Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt bereits, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie mich schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Gerne helfen ich Ihnen als Experte im Dieselskandal Ihre Rechte gegen die Dieselfahrzeughersteller durchzusetzen.

(update vom 02.02.2023)

Das Landgericht Leipzig verurteilte FIAT zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach §§ 826, 31 BGB (Urteil vom 21.12.2022, Az. 09 O 498/22) bei einem Wohnmobil der Marke Fiat/Capron T 69 / T 449 / T 738 mit einem 2,3 l Multijet-Motor Diesel, der die Euro 5 Norm erfüllen soll.

(update vom 20.12.2022)

LG Dortmund, Beweisbeschluss vom 10.10.2022, 4 O 286/21 Das Landgericht lässt gutachterlich überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 110 kW,2287 cm³, mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411C bei einem Wohnmobil Hymer Tramp SL 704 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.


(update vom 19.12.2022)

OLG Koblenz, Verbraucherfreundlicher Hinweisbeschluss vom 14.11.2022, U 5 1334/22: Dass die Abgasreinigung bei einem Wohnmobil mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor nach 22 Minuten abschaltet und diese Zeit im Zusammenhang mit der Dauer der Prüfstandkontrolle steht, wird aus Sicht des Gerichts als sittenwidrig gewertet.

(update vom 10.12.2022)

Im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (Stellantis) hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt eingereicht. Mit der Klage am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein will die DUH erreichen, dass FCA unzulässige Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen mit dem Motor 180 Multijet entfernen muss – und dafür soll das KBA sorgen.

(update vom 08.11.2022)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut mit Urteil vom 08.11.2022, C-873/19 die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal gestärkt. Nach dem Urteil könnten alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren ohne AdBlue-Einspritzung illegal sein. Der EuGH hat in seinem Urteil auch unterstrichen, dass Thermofenster in der Motorsteuerung illegal sind. Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nunmehr gegen unzulässige Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt klagen darf.

(update vom 23.08.2022)

OLG München, Verbraucherfreundlicher Hinweisbeschluss vom 03.08.2022, 36 U 3000/22:  Dass die Abgasreinigung bei einem Wohnmobil „Boxstar 600 Solution 4“ des Herstellers Knaus mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS mit Abgasnorm Euro 6b nach 22 Minuten abschaltet und diese Zeit im Zusammenhang mit der Dauer der Prüfstandkontrolle steht, wird aus Sicht des Gerichts als sittenwidrig gewertet. Die Fahrzeuge unterliegen nach Meinung des OLG der „latenten Gefahr eines Rückrufs bzw. eines Widerrufs der Typengenehmigung“.

(update vom 08.08.2022)

Das Bundesgericht in Detroit verurteilte FCA in den USA laut dem Handelsblatt Anfang August 2022 zur Zahlung von rund 300 Millionen Dollar wegen Betrugs bei Emissionsangaben, nachdem FCA im Juni 2022 ein Schuldeingeständnis abgelegt hatte.

(update vom 08.08.2022)

LG Leipzig, Urteil vom 15.07.2022, 3 O 749/21
Das Landgericht Leipzig hat am 15. Juli 2022 gegen FCA ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen (Az. 3 O 749/21). Der Kläger kaufte im Juli 2019 das Wohnmobil „Lido M46 SP“ des Herstellers Sun Living. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato 2,3-Liter-Motor mit 130 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481D. Nach Ansicht des Gerichts ähnelt die Vorgehensweise von Fiat derjenigen von VW im Zusammenhang mit dem Skandalmotor EA 189.

(update vom 26.07.2022)

LG Waldshut-Tiengen, Beweisbeschluss vom 21.06.2022, 1 O 10/22
Das Landgericht Waldshut-Tiengen verlangt vom KBA Auskunft darüber haben, ob der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Hymer Sydney GT60 manipuliert; beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C.

(update vom 19.07.2022)

LG Dortmund, Hinweis-Beschluss vom 26.05.2022, 3 O 172/20
Das Landgericht Dortmund hat in einer Verfügung vom 26. Mai 2020 angekündigt, dass die Klage grundsätzlich Aussicht auf Erfolg habe. Es geht um ein Carado-WohnmobilsT345.

(update vom 15.07.2022)

LG Erfurt, Beweisbeschluss vom 02.05.2022, 9 O 62/22
Das Landgericht lässt überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 110 kW mit Abgasnorm Euro 5b Motorkennung: F1AE3481E bei einem Wohnmobil Capron T58 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.

(update vom 05.07.2022)

LG Bonn, Beweisbeschluss vom 29.04.2022, 2 O 390/21
Das Landgericht lässt überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 96 kW mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411D bei einem Wohnmobil Knaus RM 2018 Live Ti 650 MEG über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.

(update vom 23.06.2022)

BGH-Rechtsprechung steht auf der Kippe!
Sensationeller  Hinweis zum EuGH Verfahren Rs C-100/21:
Nach dem Votum des Generalanwalts beim EuGH v. 2.6.2022 ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung des BGH in wesentlichen Fragen  nicht standhalten wird.  Hersteller werden  nicht erst nach § 826 BGB, sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB haften und auch die Vorteilsausgleichung wird erheblich einzuschränken sein, insb. darf die Anrechnung der Nutzungen nicht dazu führen, dass der Kaufpreisschaden vollständig aufgezehrt wird. Aus diesem Grund wird auch die bisherige Rechtsprechung des BGH zum Nutzungsersatz beim Leasing nicht halten.


(update vom 25.06.2022)

LG Bremen, Beweisbeschluss vom 29.04.2022, 7 O 2016/21
Das Landgericht Bremen will vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft darüber haben, ob und wie der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Roadcruiser von Pössl manipuliert; bBeim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481E

(update vom 13.06.2022)

LG Ulm, Beweisbeschluss vom Urteil vom 10.03.2022, 6 O 299/21
Das Landgericht Ulm lässt durch einen Sachverständigen klären, ob der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Exsis T588 von Hymer unter anderem mit einer Zeitschaltuhr manipuliert. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 130 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411D.

(update vom 05.05.2022)

LG Stuttgart, Urteil vom 14.04.2022, 20 O 147/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich verteidigt und zur Klage geäußert und ist verurteilt worden. Der Kläger kaufte 2018 das Wohnmobil „Ayers Rock“ des Herstellers Hymer. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481D.

(update vom 02.05.2022)

LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 14.04.2022, 4 O 315/21Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich verteidigt und zur Klage geäußert und ist verurteilt worden. Der Kläger kaufte 2018 das Wohnmobil des Herstellers Knaus. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 6b ausgestattet.

(update vom 10.04.2022)

LG Detmold, Beweisbeschluss vom 24.03.2022, Az.: 4 O 313/21
Das Landgericht Detmold lässt überprüfen, ob derMotor Fiat Ducato 2,3l Multijet 96 kW mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411D bei einem Wohnmobil Knaus Live TI 650 MF über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.

(update vom 07.04.2022)

LG Landshut, Urteil vom 18.03.2022, 54 O 1306/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich verteidigt und zur Klage geäußert. Der Kläger kaufte im November 2018 das Wohnmobil „367 Mageo Premium“ des Herstellers Challenger. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 6b ausgestattet. Motorkennung: F1AGL411C. Das Gericht verurteilte FCA Schadenersatz zu leisten.

(update vom 28.03.2022)

LG Hechingen, Beweisbeschluss vom 21.02.2022, Az.: 2 O 170/21
Das Landgericht Hechingen lässt gemäß Beschluss durch ein Sachverständigengutachten prüfen, ob FCA die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils T60 von Sunlight (mit Multijet 2,3 l mit 130 PS der Abgasnorm Euro 5b, Motorkennung: F1AE3481D) mit einer Zeitabschaltuhr manipuliert hat. Der 2,3 l Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.

(update vom 26.03.2022)

LG Ingolstadt, Beweisbeschluss vom 11.03.2022, 34 O 2081/21,

Das Landgericht gibt ein Gutachten in Auftrag; ein Sachverständiger soll klären, ob FCA im Wohnmobil A 7820-2 von Dethleffs mit Multijet 3,0 l mit 180 PS der Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481E
Abschalteinrichtungen wie eine Zeitschaltuhr oder ein Thermofenster im Motor Multijet verwendet wird.

(update vom 19.03.2022)

OLG Köln, Hinweis-Beschluss vom 24.02.2022, 28 U 55/21
Ein Verfahren des Landgerichts Aachen gegen FCA ist inzwischen zweitinstanzlich vor dem Oberlandesgericht Köln anhängig. Die Richter in Aachen (Az. 12 O 279/21) hatten Fiat in einem Versäumnisurteil zur Rücknahme des Wohnmobils verurteilt. Die Vertreter von FCA argumentierten nun in der Berufung vor dem OLG Köln, dass die Vorwürfe des Klägers nicht „substantiiert“ genug seien. Und weil die Anwälte nur „ins Blaue hinein“ argumentiert hätten, müsste sich Fiat gar nicht in dem Verfahren äußern. In einem Beschluss vom 24.2.2022 verwarf das OLG diese Sichtweise aber. Nach Ansicht des OLG Köln haben sich die Kläger insb. auf Informationen des Kraftfahrt-Bundesamtes gestützt.

(update vom 14.03.2022)

Gutachten im Wohnmobil-Abgasskandal FCA wird eingeholt.
Das Landgericht Hildesheim möchte endlich für Klarheit im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis des Fiat Ducato sorgen. Mit Beweisbeschluss vom 24. Januar 2022 ordnete das Gericht es in einem Fiat-Verfahren an, ein Sachverständigengutachten einzuholen, um zu klären, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung des Fiat-Dieselmotor verwendet wird (Az.: 4 O 63/21). In dem Verfahren geht es um ein Wohnmobil Coral XL Plus 670 SL des Herstellers Adria. Das Modell basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6b. Der Sachverständige soll klären, ob die Abgasreinigung abgeschaltet wird, wenn der Motor 26 Minuten und 40 Sekunden läuft und so die Wirkung des Emissionskontrollsystems reduziert wird. Zudem soll der Sachverständige prüfen, ob ein Thermofenster zum Einsatz kommt, durch das die Abgasreinigung außerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors verringert wird.

(update vom 20.02.2022)

LG Ravensburg, Urteil vom 31.01.2022, 2 O 114/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich in Landau verteidigt und zur Klage geäußert und ist verurteilt worden. Der Kläger kaufte 2014 das Wohnmobil „Advantage 6511“ des Herstellers Dethleffs, welches mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor ausgestattet ist.

(update vom 18.02.2022)

Das Landgericht Meiningen hat im Diesel-Abgasskandal von FCA im Januar 2022 ein verbraucherfreundliches Urteil (Az. 1 O 452/21) gefällt. Dabei handelt es sich nicht um ein sogenanntes Versäumnisurteil. FCA bzw. Fiat hat sich verteidigt und zur Klage geäußert. Der Kläger kaufte im Januar 2019 das gebrauchte Wohnmobil „Nexxo T 660“ des Herstellers Bürstner. Das Wohnmobil ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit der Euronorm 5b ausgestattet. Das Gericht verurteilte die FCA Italy S.p.A. aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.

(update vom 18.01.2022)

Weiterer Erfolg: Das Landgericht Landau hat im Diesel-Abgasskandal von FCA/Stellantis  am 6. Dezember 2021 ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil (Az. 2 O 169/21) gefällt.  Der Kläger kaufte im November 2015 das gebrauchte Wohnmobil „V 600 G“ des Herstellers Pilote für 47.500 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 3,0-Liter-Motor mit 180 PS der Euronorm 5b ausgestattet. Motorkennung: F1CE3481E.· Das Landgericht folgte dem Antrag des Klägers und verurteilte FCA aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz.

(update vom 28.12.2021)

Das Landgericht Dortmund hat  ( Az. 21 O285/21) die FCA Italy S.p.A. verurteilt, an die Kläger, einen Betrag i.H.v. ca. 50000,- EUR  nebst Zinsen  gegen Herausgabe des Wohnmobils LMC Cruiser Comfort Line 671 G  zu bezahlen; das  Wohnmobil war  2019 gebraucht gekauft worden und ist mit dem Fiat Ducato, Euro 5, 2,3 l Motor ausgestattet.

(update vom 20.12.2021)

Das Landgericht Limburg hat im Diesel-Abgasskandal von Stellantis (FCA) am 3. Dezember 2021 ein verbraucherfreundliches Versäumnisurteil (Az. 1 O 404/21) gefällt. Der Kläger kaufte im Juni 2019 das Wohnmobil „Virginia“ des Herstellers Miller, wobei das Fahrzeug mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 6b ausgestattet ist mit  Motorkennung F1AGL411C.​

(update vom 10.10.2021)

Das Landgericht  Stade verpflichtete am 20. September 2021 Stellantis (FCA) zur Zahlung von Schadensersatz (Az. 2 O 121/21) per Versäumnisurteil bei einem Wohnmobil Matrix 670 SL des Herstellers Adria. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 5 ausgestattet. Motorkennung: F1AE3481E.

(update vom 29.09.2021)

Das Landgericht Heilbronn verpflichtete am 21. September 2021 Stellantis (FCA) zur Zahlung von Schadensersatzaufgrund sittenwidriger und vorsätzlicher Schädigung im Sinne von § 826 BGB (Az. 11 O 13/21) für das Wohnmobil „Chic E line i49“ des Herstellers Carthago für 107.800 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 180 PS der Euronorm 5 ausgestattet. Motorkennung: F1CE3481E

(update vom 19.09.2021)

Wieder ein Versäumnis-Urteil gegen die Firma FCA Italy S.p.A. (vormals Fiat), diesmal des LG Bielefeld (Urteil vom 19. August 2021, Az. 8 O 100/21). Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohnmobils des Typs Fiat Ducato Dethleffs Trend T 7057EB. Nach den Informationen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist die Motorsteuerungssoftware derart manipuliert, dass die Abgasreinigung des Motors jeweils ca. 22 Minuten nach Start des Motors  deaktiviert wird.
(update vom 19.07.2021)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 09.07.2021 ein  Versäumnisurteil gegen Stellantis (FCA) gefällt bei einem Wohnmobil Sun Ti 650 MF Platinum Selection von Knaus aufgrund sittenwidriger und vorsätzlicher Schädigung im Sinne von § 826 BGB (Az. 19 O 737/21).

(update vom 28.04.2021)

Im Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler Automobiles (Stellantis) haben Untersuchungen an einem Euro-6b-Motor enorme Abweichungen von den gesetzlichen NOx-Abgaswerten ergeben. Der Fiat 2.3l-Multijet2-Motor mit 130 PS ist in einem Wohnmobil verbaut. Wie das ARD-Magazin Plusminus am 21. April 2021 berichtete, ergaben die durchschnittlichen Messungen des Stickoxidausstoßes einen Wert von 1.520 mg/km – erlaubt sind bei der Abgasnorm Euro 6 für das Fahrzeug aber nur 125 mg/km. Damit überschreitet das Fahrzeug den Grenzwert durchschnittlich um den Faktor 12,2, was auf eine unzulässige Abschalteinrichtung hinweist.

(update vom 27.04.2021)

Fiat Chrysler Automobiles (inzwischen Stellantis N.V.) hat im Abgasskandal eine weitere Niederlage einstecken müsse. Das Landgericht Stade hat den Autokonzern wegen Stickoxid-Abgasmanipulationen bei einem Wohnmobil auf Basis des Fiat Ducato mit Versäumnisurteil vom 15. April 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 2 O 12/21).

(update vom 08.04.2021)

Iveco-Rückruf beim Wohnmobil-Abgasskandal

Der Rückruf vom 5. Februar 2021 mit der KBA-Nummer 010493 lautet: „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“. Letztlich muss ein Software-Update aufgespielt werden um wohl eine Abschalteinrichtung zu entfernen. Betroffen von dem behördlich noch nicht verpflichtenden Rückruf ist der Transporter Daily von Iveco der Baujahre 2015 bis 2019. Iveco-Rückruf beim Wohnmobil-Abgasskandal.

(update vom 16.01.2021)

Der Dieselskandal erreicht Wohnmobile mit Motoren der Daimler AG!
Nachdem bereits Wohnmobile mit Motoren von FIAT und IVECO in den Focus staatsanwaltlicher Ermittlungen rückten, sind auch immer mehr Luxuswohnmobile von Herstellern wie zum Beispiel Benimar, Bürstner, LeVoyageur, Pilote, LMC Serie Dominant 560K oder die Hymer StarLine, MasterLine, B-Klasse auf der Basis des Vito, Sprinter Marco Polo DE 22 LA 140 kW und Actros vom Dieselskandal rund um den Mercedes-Dieselmotor des Typs OM 651 wahrscheinlich betroffen.
Denn das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az.. 7 u 35/20) gegen die Daimler AG hat bestätigt, dass der Dieselskandal Wohnmobile mit Mercedes-Benz-Motoren endgültig erreicht hat.

(update vom 15.01.2021)

Nach Angaben der Ermittler sind in Deutschland bei FCA (nunmehr: Stellantis) mehr als 200.000 Fahrzeuge betroffen, darunter viele Wohnmobile!

(update vom 14.12.2020)

Die Ergebnisse sind einfach nur erschreckend:
Wohnmobile der Hersteller Pilote und Dethleffs, die mit Fiat-Ducato-Motoren ausgerüstet sind, überschreiten ganz erheblich die gesetzlichen Abgasgrenzwerte für Stickoxide! Die Fahrzeuge mit der Euroabgas-Norm 5 überschreiten den Grenzwert für leichte Nutzfahrzeuge (280 mg/km) im normalen Straßenverkehr um das nahezu 10- bzw. 7-fache!  Das Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte im November 2020 zwei Reisemobile testen lassen.

(update vom 26.11.2020)

Die Verunsicherung in der Wohnmobil-Szene ist durch den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) enorm. Die Reise- und Wohnmobile beinahe aller Hersteller sind mit Fiat-Motoren ausgerüstet, die die Abgasreinigung illegal manipulieren. Die kostintensiven Fahrzeuge sind im Wert nunmehr erheblich gemindert. Bei neu erworbenen Mobilen, bei denen die zweijährige Gewährleistung gegen den Verkäufer noch nicht abgelaufen ist, kann mglw. auf Neulieferung geklagt werden.

(update vom 23.10.2020)

Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) erschüttert den Reise- und Wohnmobilmarkt. Die Wohnmobile sind oft mit Motoren der Fiat-Gruppe ausgestattet. Seit 2016 ist dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, dass Fiat die Motorensteuerung so manipuliert, dass nur auf dem Prüfstand die Abgasnormen für Stickoxide eingehalten werden.

(update vom 02.10.2020)

​Im Diesel-Abgasskandal des Fiat-Imperiums ist auch das Unternehmen Iveco betroffen. Der auf Nutzfahrzeuge spezialisierte Autobauer bedient mit seinen Modellen auch den Wohn- und Reisemobilmarkt. Doch nicht nur in eigenen Campern finden sich die unter Verdacht stehenden Iveco-Dieselmotoren. Motoren von Iveco werden in Mobilen von zahlreichen namhaften Reisemobilanbietern wie Concorde, Dethleffs, Protec oder Carthago verbaut. Den Verbrauchern droht im Abgasskandal von Fiat-Iveco ein enormer Schaden.

Anwalt im Wohnmobilabgasskandal 

4. Ihre Rechte 

Was sind die Rechte des Käufers?  

a. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer:

  • Nachbesserung/Nacherfüllung
  • Kaufvertragsabwicklung
  • Rücktrittsabwicklung
  • Kaufpreisminderung
  • Schadenersatz
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen


Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist einzelfallabhängig.  

Daneben können auf dem Verhandlungswege mit dem Händler individuelle Lösungen erzielt werden.


b. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat  verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Hersteller:

 Schadenersatz

zB. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung,  Schadensersatz von Zukunftsschäden


c. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch möglicherweise verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen die Finanzierungsbank und damit auch gegen den Verkäufer.  

Anwalt Fiat Ducato Dieselskandal

5. Mein Tipp 

  • Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen! 
  • Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!
  • Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung! 

Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir Ihre Vertragsunterlagen zu. Gerne werde ich bei Ihrem Rechtsschutz-Versicherer kostenneutral vorab eine Deckungszusage einholen.

Bedenken Sie: 

Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt.  

Anwalt FCA-Wohnmobil Dieselskandal 

 6. Kosten und Anwaltsgebühren 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?

I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst.  Gerne werde ich beim Versicherer kostenneutral vorab eine Deckungszusage einholen.

Ansonsten gilt: 

Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.

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