Porsche-Abgasskandal
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1. Meine Tätigkeit im Abgasskandal:
Auch wenn das Software-Update bereits aufgespielt ist, bestehen weiterhin Ansprüche. Auch wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft worden ist, bestehen wahrscheinlich Ansprüche.
Ansprüche können auch bei Leasingverträgen und finanzierten Kaufverträgen geltend gemacht werden. In diesem Fall werden insb. die Leasingraten bzw. die Kreditraten zurückgezahlt. Auch wenn der Leasingvertrag bzw. der Darlehensvertrag bereits beendet wurde, können möglicherweise Leasingnehmer bzw. Kreditnehmer Schadensersatz im Abgasskandal erhalten.
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Fahrzeugmodell?
Kaufpreis?
Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?
Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?
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2. Welches Porsche-Modell ist vom Diesel-Abgasskandal betroffen?
Die Porsche AG muss auf Anweisung des Kraftfahrt-Bundesamtes u.a. die Software für die Motorsteuerung des Porsche Cayenne 3.0 V6, des Porsche Cayenne 4.2 V8 sowie auch des Porsche Macan 3.0 V6 und des Porsche Panamera 3.0 austauschen. Denn die enthält jeweils ein Manipulationsprogramm, das erkennt, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht.
Die einzelnen Modelle:
Porsche Cayenne 3.0 Liter (Motor: EA897, Euro 5) - Baujahr 06/2011 - 06/2013
Porsche Cayenne 3.0 Liter (Motor: EA 897evo, Euro 6) - Baujahr 10/2014 - 05/2018
Porsche Cayenne 4.2 Liter (Euro5) - Baujahr 05/2012 - 05/2014
Porsche Cayenne 4.2 Liter (Euro6) - Baujahr 05/2014 - 05/2018
Porsche Macan 3.0 Liter (Motor: EA897evo, Euro 6) - Baujahr 04/2014 - 02/2018
Porsche Panamera 3.0 Liter (Motor: EA897, Euro 5) - Baujahr 06/2011 - 06/2013
(update vom 28.06.2023)
Der BGH ( VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 103/22) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ53.0 TDI mit EA 896Gen2 Motor , Mercedes-Benz C mit OM651-Motor) am 26.06.2023. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde. Durch die Urteile sind die Chancen der Verbraucher Schadensersatz gegen nahezu alle Diesel-Hersteller zu erhalten enorm gestiegen. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Der müßige Nachweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Von den Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist (gilt auch, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben). Da die Autohersteller bei der Manipulation von Abgaswerten sehr kreativ waren, gibt es eine Reihe von potentiell unzulässigen Abschalteinrichtungen, die Schadensersatzpflichten auslösen.
(update vom 21.03.2023)
Grosse Sensation: EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal!!
Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 in einem Mercedes-Verfahren, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Dieselauto-Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten bestehen! Damit werden Klagen enorm erleichtert.
Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.
Auch die Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, hat das Gericht in der bestehenden Form gerügt. Das Gericht fordert eine angemessene Entschädigung (Az.: C-100/21). Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).
Das Thermofenster (temperaturabhängige Abschalteinrichtung) setzt das Gericht mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen gleich. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das sind neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jepp, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.
Fazit: Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt bereits, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie mich schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Gerne helfen ich Ihnen als Experte im Dieselskandal Ihre Rechte gegen die Dieselfahrzeughersteller durchzusetzen.
(up-date 25.02.2022)
Porsche-Besitzer können als Neuwagenkäufer weiterhin Anspruch auf Entschädigung laut dem verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Februar 2022 (Az.: VIa ZR 8/21; VIa ZR 57/21) haben! Denn der Restschadensersatzanspruch erlischt erst zehn Jahre ab Kauf!
Der Anspruch besteht für Neuwagenkäufer ohne Rücksicht darauf, dass der Hersteller auch vor Ablauf der üblichen Verjährung ohne Schwierigkeiten hätte verklagt werden können!
(up-date 11.02.2022)
LG Kleve verurteilt Audi AG bei weiterverkauftem Porsche Cayenne 4.2 l Euro 5 zu Schadensersatz! Mit Urteil vom 04. Januar 2022 – 3 O 154/21 – hat das Landgericht die Audi AG als Herstellerin des abgasmanipulierten Motors zu Schadensersatz verurteilt. Streitgegenständlich war ein Porsche Cayenne 4.2 Liter Euro 5.
Abgasskandal auch bei Benzinern?! Porsche AG als Übeltäter
Recherchen von Business Insider legen den Verdacht nahe, dass auch Benzinmotoren vom Porsche-Abgasskandal betroffen sein könnten! Nach Funden bei diversen Dieselmodellen mehren sich nun bei Porschefahrzeugen (Macan, Boxter Spyder 981) mit Benzinmotor Indizien für eine illegale Manipulation der CO2-Grenzwerte. Es werden, wenn sich der Verdacht erhärtet, zunächst wenigstens 20.000 Fahrzeugen davon betroffen sein.
Schadenersatz für einen Porsche Cayenne im Abgasskandal: Das Landgericht Paderborn hat mit Urteil vom 6. Mai 2021 entschieden, dass der Käufer eines Porsche Cayenne durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz gegen die Audi AG hat (Az.: 3 O 5/21).
Die Audi AG wurde vom Landgericht Hamburg (Urteil vom 08.03.2021, Az.: C 317 O 65/19) zur Schadenersatz-Zahlung für einen Porsche Macan S mit EA897-V6-Turbodiesel mit 258 PS mit dem Dreiliter-Dieselmotor (Euro 6) verurteilt.
Im Abgasskandal muss ein Autohaus einen Porsche Macan S Diesel 3,0 V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 zurücknehmen. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 15. September 2020 entschieden (Az.: 32 O 200/19).
Skandal auch bei Benzinern! Einem Medienbericht zufolge soll der Sportwagenhersteller mit einem Zahnrad-Trick Prüfautos umgebaut haben, um den CO2-Ausstoß bei Benzinfahrzeugen zu senken beim Test!!
Im Abgasskandal verdichten sich beim Sportwagenbauer Porsche einem Bericht zufolge die Hinweise auf Manipulationen auch bei Benzinfahrzeugen! Bei Ermittlungen habe sich der Verdacht ergeben, dass bei Benzinern getrickst worden sei, um bei Prüfungen den Kohlendioxid-Ausstoß zu verringern, berichtete das Magazin "Business Insider".
Am 2. September 2020 hat das Kraftfahrt-Bundesamt zum vierten Mal Modelle der VW-Tochter Porsche wegen unzulässiger Abgas-Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Betroffen ist das Modell Cayenne (Baujahre 2015 bis 2017). Weltweit sind ca. 7.000 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland sind es 3.636. Unter dem Rückruf-Code “ALA9” werden die Fahrzeuge zurückgerufen. Im Zuge des Rückrufs muss das DME-Steuergerät (“Digitale Motor Elektronik”) neu programmiert werden, damit der Stickoxidausstoß vermindert wird.
(up-date 18.09.2020)
Die Porsche AG muss nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 01.09.2020 (Az. 8 0 310/19) einen Porsche Cayenne Diesel 4,2l mit dem Motor EA 897 und der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen. Der PKW wurde mit Bescheid des Kraftfahrtbundesamts wegen der Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung zurückgerufen.
(up-date 11.09.2020)
Im Diesel-Abgasskandal müssen am 23. September 2020 erstmals Spitzenfunktionäre von der VW AG und der Porsche AG vor Gericht erscheinen. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 16a U 186/19) hat in einem Verfahren den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Porsche AG und der VW AG, M. Müller und den aktuellen Porsche AG Vorstandschef O. Blume vorgeladen. Die Vorgeladenen sollen darüber Auskunft erteilen, wer und wann Kenntnis über eine unzulässige Abschalteinrichtung hatte.
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.03.2020, Az: 12 O 23/19
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger Schadenersatz für einen Porsche Macan mit 3.0 TDI-Motor zu leisten.
(up-date 11.05.2020)
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2020, Az: 13 U 81/19
Das OLG hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger Schadenersatz für einen Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor zu leisten.
(up-date 11.03.2020)
Landgericht Krefeld, Urteil vom 15.01.2020, Az: 2 O 470/18
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger Schadenersatz für einen Porsche Macan mit 3.0 TDI-Motor zu leisten.
(up-date 19.02.2020)
Landgericht Siegen, Urteil vom 24.01.2020, Az: 2 O 105/19
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
(up-date 10.02.2020)
Landgericht Köln, Urteil vom 23.01.2020, Az: 36 O 265/18
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Porsche Macan mit 3.0 TDI-Motor abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
(up-date 10.02.2020)
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 07.08.2019, Az: 3 O 426/18
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
(up-date 09.10.2019)
Landgericht Heilbronn, Urteil vom 02.07.2019, Az: 8 O 42/19
Das Landgericht stellte fest, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines Porsche Macan S mit TDI-Motor ist, Ersatz für die aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten.
(up-date 09.07.2019)
Landgericht Erfurt, Urteil vom 14.06.2019, Az: 10 O 783/18
Das Landgericht stellte fest, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines Porsche Macan S mit TDI-Motor ist, Ersatz für die aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten.
(up-date 09.07.2019)
Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 12.06.2019, Az: 2 O 105/19
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger Schadenersatz für einen Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor zu leisten.
(up-date 24.06.2019)
Landgericht Ulm, Urteil vom 31.05.2019, Az: 3 O 39/19
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
(up-date 09.06.2019)
Landgericht Ulm, Urteil vom 29.03.2019, Az: 3 O 157/18
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, bei einen Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung dem Kläger Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten.
(up-date 18.06.2019)
Landgericht Dortmund, Urteil vom 26.03.2019, Az: 12 O 182/18
Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines Porsche Macan S mit TDI-Motor ist, Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten.
(up-date 14.06.2019)
Landgericht Bochum, Urteil vom 08.02.2019, Az: I-4 O 101/18
Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG dem Kläger den Kaufpreis für einen Porsche Macan S mit TDI-Motor abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen hat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
(up-date 14.06.2019)
Landgericht Dortmund, Urteil vom 15.01.2019, Az: 12 O 262/17
Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines Porsche Macan S mit TDI-Motor ist,. Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten.
(up-date 17.01.2019)
Landgericht Kiel, Urteil vom 30.10.2018, Az: 12 O 406/17
Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines Porsche Macan S mit TDI-Motor ist. Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten.
(up-date 17.01.2019)
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 25.10.2018, Az: 6 O 175/17
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung:
(up-date 17.01.2019)
4. Ihre Rechte
Was sind die Rechte des Käufers?
a. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer:
Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist einzelfallabhängig.
Daneben können auf dem Verhandlungswege mit dem Händler individuelle Lösungen erzielt werden.
b. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Hersteller:
Schadenersatz
zB. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung, Schadensersatz von Zukunftsschäden
5. Mein Tipp
Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen!
Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!
Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung!
Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir Ihre Vertragsunterlagen zu. Gerne werde ich ggfs. bei Ihrem Rechtsschutz-Versicherer kostenlos vorab eine Deckungszusage einholen.
Bedenken Sie:
Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt. Porsche merkt das und so wird der einzelne Kunde gerne abgespeist, wenn er ohne Anwalt verhandelt.
Aufgrund meiner Erfahrung in Porsche-Fällen, weiß ich, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren.
I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst. Gerne werde ich beim Versicherer kostenlos vorab eine Deckungszusage einholen.
Ansonsten gilt: Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.