Impressum
Anbieterkennzeichnung Verantwortlichenbenennung
Angaben gemäß § 5 TMG, § 55 RStV, § 2 DL-InfoV:
Diensteanbieter:
Rechtsanwalt Olaf Lamottke
Benninghofer Str. 161
D-44269 Dortmund
Telefon: 0231 422100
Telefax: 0231 422104
E-Mail: abgasskandal@t-online.de
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm
Kammerzugehörigkeit des Anbieters:
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm
gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Staat, in der die Berufsbezeichnung verliehen worden ist: Bundesrepubik Deutschland
Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen:
Es gelten insbesondere:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Die gesamten berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer http://www.brak.de/ in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 315/5145/0596
Bezeichnung der Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-AG, Königinstr. 28, 80802 München
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus:
- Tätigkeiten über in anderen Staaten (also außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland) eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit
außereuropäischen Recht
- Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Verantwortlicher:
Rechtsanwalt Olaf Lamottke
Benninghofer Str. 161
D-44269 Dortmund
Telefon: 0231 422100
Telefax: 0231 422104
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Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, genügt ebenfalls eine E-Mail an
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3. Ich bin Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa e.V.
ACE Autoclub Europa
NEWS vom ACE
ACE will weniger Bürokratie für Kommunen
Nach Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses Mittelabfluss sicherstellen
Berlin (ACE) 26. November 2020 – Zur heutigen Bereinigungssitzung des Haushaltsauschusses für den Bundeshaushalt 2021 fordert der ACE Auto Club Europa, Deutschlands zweigrößter Autoclub, vom Bundesverkehrsministerium weniger Bürokratie für die Kommunen beim Abruf der Haushaltsmittel. Dies sei unerlässlich, um den erforderlichen Abfluss der Finanzmittel an die Gemeinden auch tatsächlich sicherzustellen. Derzeit stehen dem zu oft aufwändige bürokratische Antragstellungen im Weg, die wesentliche Projekte der Verkehrswende verzögern, so der ACE.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, erläutert: „Der Etatentwurf des Bundesverkehrsministeriums für das Jahr 2021 bietet genug finanziellen Raum zur Ausgestaltung. Allerdings ist es zwingend notwendig, dass auch die Kommunen ihre Mobilitätsprojekte planungssicher vorantreiben können. Das verhindern derzeit leider oft komplizierte bürokratische Hürden bei der Beantragung von Finanzmitteln, was zu einem kommunalen Projektstau führt. Unnötige Bürokratiemonster für Kommunen muss das BMVI umgehend abschaffen, damit die Verkehrswende auch vor Ort Fahrt aufnimmt. Benötigtes Geld muss unkompliziert und schnell dort landen, wo es benötigt wird. Mit dem Haushalt des Bundesverkehrsministeriums für das Jahr 2021 können wichtige Stellschrauben für die Verkehrswende bewegt werden. Bürokratische Abläufe müssen dabei unterstützen, Planungen durchzusetzen und nicht zu verhindern.“
Mit der heutigen Bereinigungssitzung berät der Haushaltsausschuss des Bundestages abschließend das Aufstellungsverfahren des Bundeshaushaltsplanes für das Jahr 2021. Der Bundestag muss dem Haushalt dann in der zweiten und dritten Lesung des Haushaltsentwurfs in der zweiten Dezemberwoche nach abschließender Aussprache zustimmen.
Weitere Informationen:
>> ACE-Positionen Verkehrspolitik: presse.ace.de/verkehrspolitik/position
ACE fordert Masterplan Modellvielfalt: Mehr preiswerte und familientaugliche E-Autos Zukunftsfonds Autoindustrie muss seinem Namen gerecht werden Berlin (ACE) 19. November 2020 – Mit Blick auf die Beschlüsse des Autogipfels fordert der ACE Auto Club Europa, Deutschlands zweigrößter Autoclub, einen Masterplan Modellvielfalt für E-Autos. Während auf dem Autogipfel bei den finanziellen Kaufanreizen gute Richtungsentscheidungen getroffen wurden, hinkt laut ACE das Modellangebot rein batterieelektrisch betriebener Pkw (BEV) den Anforderungen der Verbraucher hinterher. Vor allem bei preiswerten und familientauglichen Pkw-Modellen sieht der ACE bei den deutschen Herstellern derzeit ein zu geringes BEV-Angebot. Der vom Autogipfel beschlossene Zukunftsfonds Autoindustrie sollte deshalb dazu genutzt werden, diese entscheidende Angebotslücke zügig zu schließen, so der ACE. Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, erläutert: „Der Zukunftsfonds ist eine klare Ansage an die Automobilindustrie: Macht die Industrie jetzt zukunftsfest und sichert Arbeitsplätze. Der Druck wächst: Nach Kalifornien und China preschen jetzt auch Großbritannien und mehrere weitere europäische Länder bei der Elektromobilität nach vorne. Hierzulande sind zwar Kaufanreize auf dem richtigen Weg, aber bei rein batterieelektrischen Pkw ist die Modellpalette und damit die Auswahl schlichtweg zu klein. Es fehlen im BEV-Segment insbesondere preisgünstige und familientaugliche Autos, die den Kauf attraktiv machen. Es geht ums Ganze, und der Zukunftsfonds muss seinem Namen auch gerecht werden.“ Die ebenfalls beim Autogipfel beschlossene Verlängerung der Innovationsprämie beim Kauf von Elektrofahrzeugen trifft beim ACE auf Zustimmung. Nun muss die Zeit bis 2025 genutzt werden, um mehr attraktive rein batterieelektrische Modelle anzubieten. Zeitgleich müssen die Produktionskapazitäten hochgefahren werden, um Lieferzeiten zu verkürzen. „Das nützt den Autofahrenden, denn Verbrenner werden mit aufwändiger Abgasreinigung immer teurer, wohingegen die Betriebskosten eines BEV schon heute deutlich niedriger liegen“, ergänzt Stefan Heimlich. Weitere Informationen: >> ACE-Positionen Verkehrspolitik: presse.ace.de/verkehrspolitik/position Über den ACE Auto Club Europa e.V.: Für Rückfragen und Interviewwünsche: |
ACE befürwortet Verlängerung der Innovationsprämie Prämie für Plug-in-Hybride jedoch nur mit elektrischer Mindestfahrleistung Berlin (ACE) 16. November 2020 – Die im Vorfeld des morgigen Autogipfels diskutierte Verlängerung der Innovationsprämie für Plug-in-Hybride (PHEV) trifft auf positives Echo beim ACE, Deutschlands zweigrößtem Autoclub. Um die Wirkung zu schärfen, drängt der ACE jedoch darauf, die Prämie an einen Nachweis der tatsächlich zurückgelegten elektrischen Fahrkilometer zu koppeln. Studien hätten gezeigt, dass PHEV oftmals nur wenig im elektrischen Antriebsmodus genutzt werden. Eine undifferenzierte Förderung lehnt der ACE deshalb ab und spricht sich für die Kopplung der Innovationsprämie an eine nachgewiesen elektrisch zurückgelegte Streckenleistung von PHEV aus. Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, erläutert: „Die Verlängerung der Innovationsprämie bis in das Jahr 2025 wäre die richtige Entscheidung, denn dies würde den Durchbruch der Elektromobilität im Straßenverkehr unterstützen. Das wiederum ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende. Allerdings muss eindeutiger zwischen rein batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) und Plug-in-Hybriden (PHEV) unterschieden werden. Wir sprechen uns dafür aus, die Innovationsprämie für PHEV nur dann auszuzahlen, wenn nachgewiesen wird, dass ein festgelegter Teil der Kilometerleistung elektrisch zurückgelegt wurde. Das wäre dann auch eine Innovation. Eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip kostet wertvolle Steuergelder, die mit der simplen Bedingung einer Mindestnutzung zielgenau ausgegeben wären. Der Autogipfel sollte die Gelegenheit nutzen, dafür die Tür zu öffnen.“ Bei der Einführung einer Fördervoraussetzung ginge es keineswegs darum, Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen den Schwarzen Peter zuzuschieben, betont der ACE. Problematisch sei, dass gerade die als Dienstwagen sehr beliebten PHEV-Fahrzeuge der Mittel- und Oberklasse Studien zufolge meist weniger als 20 Prozent ihrer Fahrleistung elektrisch zurücklegten. „Unser Vorschlag schafft gezielt Nutzungsanreize dafür, mehr Streckenkilometer elektrisch zurückzulegen. Genau das sollte eine Innovationsprämie unserer Ansicht nach leisten“, ergänzt Stefan Heimlich. Der Nachweis der Fahrleistung wäre zum Beispiel bei der Hauptuntersuchung durch das Auslesen von Verbrauchsdaten möglich, verdeutlicht der ACE. Liegt der elektrische Fahrtstreckenanteil unter einer festgelegten Schwelle, sollte die Förderung sinken und im Extremfall sogar wegfallen. Ziel ist es, rein batterieelektrische Antriebe in der Innovationsförderung von PHEV abzugrenzen und die Nutzung des elektrischen Antriebs bei PHEV attraktiver zu gestalten, erklärt der ACE.
Weitere Informationen: >> ACE-Positionen Verkehrspolitik: presse.ace.de/verkehrspolitik/position Über den ACE Auto Club Europa e.V.: Für Rückfragen und Interviewwünsche: ACE Pressestelle, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin, |
ACE kritisiert Finanzierungslücke bei Lärmschutz und Raststätten an Autobahnen Berlin (ACE) 04. November 2020 – Die drohende Finanzierungslücke in Milliardenhöhe bei Investitionen in Bundesfernstraßen ist nach Meinung des ACE, Deutschlands zweigrößtem Autoclub, besorgniserregend. Besonders problematisch sieht der ACE die Unterfinanzierung beim Lärmschutz und bei den dringend erforderlichen Investitionen in Raststätten. Ein Entwurf für einen Finanzierungs- und Realisierungsplan der neuen Autobahn GmbH des Bundes weist eine Finanzierungslücke von 4,9 Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre aus. Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, erläutert: „Die Unterfinanzierung bei Autobahnen und Bundesstraßen in Höhe von 4,9 Milliarden Euro gibt Anlass zu erheblicher Sorge. Ist nicht genug Geld für Lärmschutz vorhanden, leiden vor allem all diejenigen, die in den vielen Ortschaften entlang der Bundesfernstraßen wohnen oder arbeiten. Das bedeutet unnötigen Stress durch Lärm, der mit geeignetem Schutz vermeidbar wäre. Zu wenig Geld für Raststätten heißt im Klartext: Weniger Möglichkeiten zu Rast und Ruhe für Lkw-Fahrerinnen und -fahrer, die sich dort zwischen ihren oft stressigen Fahrten erholen und ausruhen sollen. Die ohnehin knappen Stellplätze werden noch knapper, die Rastplätze schnell überfüllt und auch Reisende finden weniger Gelegenheiten, die Fahrt für eine Ruhepause zu unterbrechen. Für die Verkehrssicherheit ist das fatal!“ Zusätzlich alarmierend ist die bekannt gewordene Diskrepanz zwischen der Verkehrsplanung und der tatsächlichen Verkehrsentwicklung. Die in Rede stehende Überschreitung der Frist für die Prüfung des Verkehrsbedarfs und der davon abgeleiteten Neu- und Ausbauprojekte um über zwei Jahre gefährdet die zukunftsfeste Planung und führt zur Verschwendung von Steuergeldern. „Wenn Verkehrsprojekte realisiert werden, die eigentlich aufgrund des veränderten Bedarfs gar nicht mehr benötigt werden, wird Steuergeld direkt aus dem Fenster geschmissen. Auch der Verkehrswende wird ein Bärendienst erwiesen, wenn Projekte umgesetzt werden, die aufgrund veränderter Verkehrsströme unnötig sind und an anderer Stelle, zum Beispiel beim Ausbau des Schienennetzes, dieses Geld dann fehlt“, macht Stefan Heimlich deutlich. Die von der Bundesregierung mit dem Deutschland-Takt 2030 beabsichtigte Verdopplung der Fahrgastzahlen der Bahn bis zum Jahr 2030 und die Verlagerung von Fracht auf die Schiene werden unrealistisch, wenn Neu- und Ausbauten, Lückenschlüsse und die Elektrifizierung von Strecken aufgrund schlechter Planung und mangelnder Investitionen scheitern, so der ACE. Weitere Informationen: >> ACE-Positionen Verkehrspolitik: https://presse.ace.de/verkehrspolitik/position
Über den ACE Auto Club Europa e.V.: Für Rückfragen und Interviewwünsche: |
Kein guter Tag für Verkehrssicherheit im Straßenverkehr
Berlin (ACE) 18. September 2020 – Der Bundesrat konnte sich in seiner Sitzung am heutigen Freitag nicht auf einen Kompromiss zur Straßenverkehrsordnung (StVO) einigen. Nach dem Feststellen eines Formfehlers ist in den vergangenen Wochen eine erneute Diskussion über die Strafen beim Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen und damit verbundenen Bußgeldern und Fahrverboten entflammt.
Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, kritisiert die Vertagung der Einigung zur StVO-Novelle. Das Aufschieben der Entscheidung bringt keine Sicherheit und Klarheit für die Verkehrsteilnehmenden. Aus Sicht des ACE hätte der Formfehler behoben und die im Frühjahr beschlossene StVO-Novelle wieder in Kraft gesetzt werden müssen, dann gebe es Rechtssicherheit und Klarheit für alle Verkehrsteilnehmenden.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, macht deutlich: „Fast alle der 42 Millionen Führerscheinbesitzer halten sich weitgehend an Geschwindigkeitsbegrenzungen und fahren regelkonform und rücksichtsvoll. Für die ganz wenigen, die dies nicht tun, muss die im April bereits verabschiedete StVO-Novelle nicht wieder entschärft werden. Wer mit knapp 80 km/h innerorts auf einer Kreuzung in ein anderes Fahrzeug rast, nimmt die Verletzung anderer Autofahrerinnen und Autofahrer billigend in Kauf. Mit Blick auf die Steigerung der Verkehrssicherheit und für die Realisierung der „Vision Zero“ sind deswegen spürbare Sanktionen für solche Verstöße gegen die StVO unabdingbar.“
Der ACE fordert keine faulen Kompromisse zu Lasten der Verkehrssicherheit. Das bedeutet, dass der Formfehler schnellstmöglich behoben und eine Einschränkung der Verkehrssicherheit nicht weiter Gegenstand der Diskussion sein sollte.
Über den ACE Auto Club Europa e.V.:
Der ACE Auto Club Europa ist Mobilitätsbegleiter aller modernen mobilen Menschen. Wir bieten unseren über 630.000 Mitgliedern klare Orientierung, sichere Hilfe und zuverlässige Lösungen. Die Kernthemen des Clubs sind die klassische Unfall- und Pannenhilfe sowie Verkehrssicherheit, Elektromobilität, neue Mobilitätsformen und Verbraucherschutz.
Für Rückfragen und Interviewwünsche:
ACE Pressestelle, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin,
Tel.: 030 278 725-15, E-Mail: presse@ace.de, Twitter: twitter.com/ACE_autoclub
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft im ACE Auto Club Europa e.V. ?
Dann finden Sie hier alle Informationen für die Clubmitgliedschaft und den Verkehrsrechtsschutz und den Reiseschutz.
Der ACE Auto Club Europa e.V. hat auf seiner Webseite/Homepage interessante Ratgeber zu verschiedenen Themen veröffentlicht, die nicht nur für Autofahrer/Innen interessant sind.
Sie finden hier Informationen zu den Themen"aktuelle Verkehrslage", "Routenplanung", "aktuelle Spritpreise","Rettungskarte", „Panne und Unfall“, „Sprit sparen“, „Technik“,„Umwelt“ und „Verkehrssicherheit“.
Der ACE Auto Club Europa e.V. ist mit ca. 600.000 Mitgliedern einer der führenden Automobilclubs in Deutschland. Seine Zentrale unterhält der eingetragene Verein in Stuttgart; ein Parlamentarisches Verbindungsbüro in Berlin pflegt die Beziehungen zu Politik und Verbänden.
Rund 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich hauptberuflich für den ACE und die Anliegen seiner Mitglieder. Der ACE hat zudem alleine in Deutschland über 500 Servicebetriebe mit rund 3.000 Kfz-Fachleuten unter Vertrag.
Zu seinem Dienstleistungsspektrum gehören auch touristische Informationen, Reisebuchungen, technischer Service, juristische Unterstützung und medizinische Hilfe sowie branchentypische Versicherungen. Weitere Schwerpunkte setzt der ACE in der Verkehrssicherheitsarbeit (jährlich ca. 2.000 Veranstaltungen / über 22.500 Teilnehmer) und im Verbraucherschutz (u. a. 17.000 Rechtsschutzfälle pro Jahr / 9,5 Millionen Euro erstrittene Werte).
Rechtshilfe rund um Verkehr und Verbraucherschutz sichert der ACE durch die Vertrauensanwälte.
4. Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Olaf Lamottke
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ACE-Vertrauensanwalt
Erstes juristisches Staatsexamen
Zweites juristisches Staatsexamen
Zulassung als Rechtsanwalt
Seit 2001 Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa e.V.
Seit 2001 Mitglied im Kreisvorstand des ACE-Kreises Dortmund-Lünen
2006: Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht durch die RAK Hamm (aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung)
2008: Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht durch die RAK Hamm (aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung)
jährlich: stetiger Erwerb von Fortbildungszertifikaten durch Teilnahme an verschiedenen juristischen Fachfortbildungsseminaren
Referent im Rahmen von ACE-Veranstaltungen
Mitgliedschaften:
Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Hamm (RAK)
Mitglied im Dortmunder Anwalts- und Notarverein
Mitglied in der ARGE Verkehrsrecht des DAV
Mitglied in der ARGE Arbeitsrecht des DAV