Opel-Dieselskandal

Mit Hilfe von Rechtsanwalt Lamottke Ansprüche im Opel-Dieselskandal durchsetzen!
Spezialisierte Kanzlei zum Thema Abgasskandal

1. Top-News!

(update vom 10.10.2023)
Mit Urteil vom 27.09.2023 hat das Oberlandesgericht Zweibrücken die Adam Opel GmbH im Opel Abgasskandal bei einem Opel Typ Zafira zu Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen 7 U 41/22). Es handelt sich dabei um das zweite OLG Urteil im Opel Dieselskandal innerhalb kürzester Zeit. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung  vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.
(update vom 13.09.2023)
Das OLG Dresden verurteilte die Adam Opel GmbH bei einem Opel Typ Zafira Tourer am 28.08.2023 (5a U 562/23) zu Schadenersatz in Höhe von 5 % des Kaufpreises. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung  vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.

(update vom 28.06.2023)
Der BGH  V
Ia ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 103/22) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ53.0 TDI mit EA 896Gen2 Motor, Mercedes-Benz C mit OM651-Motor) am 26.06.2023. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung  vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.  Durch die Urteile sind die Chancen der Verbraucher Schadensersatz gegen nahezu alle Diesel-Hersteller zu erhalten enorm gestiegen. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Der müßige Nachweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Von den  Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist (gilt auch, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben). Da die Autohersteller bei der Manipulation von Abgaswerten sehr kreativ waren, gibt es eine Reihe von potentiell unzulässigen Abschalteinrichtungen, die Schadensersatzpflichten auslösen.  

(update vom 21.03.2023)
Grosse Sensation: EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal!!
Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 in einem Mercedes-Verfahren, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Dieselauto-Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten bestehen! Damit werden Klagen enorm erleichtert.
Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.

Auch die Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, hat das Gericht in der bestehenden Form gerügt. Das Gericht fordert eine angemessene Entschädigung (Az.: C-100/21). Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).

Das Thermofenster (temperaturabhängige Abschalteinrichtung) setzt das Gericht mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen gleich. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das sind neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jepp, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.

Fazit: Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt bereits, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie mich schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Gerne helfen ich Ihnen als Experte im Dieselskandal Ihre Rechte gegen die Dieselfahrzeughersteller durchzusetzen.


(update vom 06.02.2023)
Das Landgericht Ravensburg hat die Adam Opel GmbH verurteilt (Urteil vom 30.12.2022, Az. 2 O 200/22), an einen geschädigten Käufer Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen bei einem Opel Insignia Sports Tourer 2,0 l Diesel mit dem verbauten Motor „B20“, der die Euro 6 Norm erfüllen soll.


(update vom 15.11.2022)
Das Landgericht Landshut hat die Adam Opel GmbH verurteilt (Urteil vom 10.8.2022 – 55 O 458/22); es besteht eine Haftung aus § 826 BGB bei einem pel Zafira 1.6 Euro 6 mit  KBA-Rückruf, der über Thermofenster, Prüfstandserkennung, Adblue-Dosierstrategie verfügt.

(update vom 08.11.2022)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut mit Urteil vom 08.11.2022, C-873/19 die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal gestärkt. Nach dem Urteil könnten alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren ohne AdBlue-Einspritzung illegal sein. Der EuGH hat in seinem Urteil auch unterstrichen, dass Thermofenster in der Motorsteuerung illegal sind. Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nunmehr gegen unzulässige Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt klagen darf.


(update vom 25.08.2022)
Die Adam Opel GmbH ist am Landgericht Landshut im Diesel-Abgasskandal wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt worden. Das Gericht sieht Parallellen wie beim VW-Skandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte einen verpflichtenden Rückruf ausgesprochen.

(update vom 23.06.2022)
BGH-Rechtsprechung steht auf der Kippe!
Sensationeller  Hinweis zum EuGH Verfahren Rs C-100/21:
Nach dem Votum des Generalanwalts beim EuGH v. 2.6.2022 ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung des BGH in wesentlichen Fragen  nicht standhalten wird.  Hersteller werden  nicht erst nach § 826 BGB, sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB haften und auch die Vorteilsausgleichung wird erheblich einzuschränken sein, insb. darf die Anrechnung der Nutzungen nicht dazu führen, dass der Kaufpreisschaden vollständig aufgezehrt wird. Aus diesem Grund wird auch die bisherige Rechtsprechung des BGH zum Nutzungsersatz beim Leasing nicht halten.

(update vom 28.04.2022)
Halter eines Opel Astra, Corsa oder Insignia erhalten momentan die Aufforderung von Opel, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abgas-Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Hintergrund hierfür ist ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Betroffen von dem Rückruf sind weltweit ca. 400.000 Opel Astra, Corsa und Insignia des Baujahre 2013 bis 2018 mit 1,3 Liter und 1,6 Liter Dieselmotor mit Abgasnorm Euro 6. Allein in Deutschland werden ca. 75000 Fahrzeuge in die Opel-Werkstatt gerufen, damit die unzulässige Funktion entfernt wird. Für Opel ist es nicht der erste Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen. Schon 2018 hatte es einen verpflichtenden Rückruf für verschiedene Modelle des Opel Insignia, Cascada und Zafira gegeben, die viel zu viel NOx ausstossen. Ohne ein Software-Update riskieren die Opel Halter, dass das Fahrzeug seine Zulassung verliert. Allerdings können mit dem Update auch negative Folgen für den Motor verknüpft sein.

(update vom 10.03.2022)
Opel-Dieselskandal: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 17. Februar 2022 weltweit über 400.000 Fahrzeuge von Opel zurückgerufen. In Deutschland sind ca. 75.000 Astra-, Corsa und Insignia-Modelle davon betroffen. Die Behörde hat festgestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung im Motor verbaut wurde, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduziert.
Der jetzt vorliegende amtliche Rückruf betrifft die Modelle Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013-2018 mit einem 1,3 l und 1,6 l Dieselmotor. Die Modelle verfügen  über die Abgasnorm Euro 6.
· Astra (Stufenheck) (Baujahr 2014-2015)
· Astra Sports Tourer (Baujahr 2014-2018)
· Astra GTC (Baujahr 2014-2018)
· Astra Notchback (Baujahr 2014-2018)
· Astra (Van) (Baujahr 2015)
· Astra, Astra+ (Baujahr 2015-2018)
· Astra Sports Tourer, Astra Sports Tourer+ (Baujahr 2015-2018)
· Corsa (Baujahr 2014-2016)
· Corsa (Van) (Baujahr 2014-2016)
· Corsa (Van) (Baujahr 2015-2016)
· Insignia (Baujahr 2013-2018)  1,3 l und 1,6 l Motor
(update vom 05.11.2021)
Im Opel-Abgasskandal haben die Rüsselsheimer Autobauer ein Bußgeld von 64,8 Mio. Euro akzeptiert. Damit kommt Opel wesentlich günstiger davon als zB. die VW AG . Die Strafe bezieht sich angeblich  nur auf Verletzung von Dokumentationspflichten, nicht auf Betrug mit illegalen Abschalteinrichtungen. Die Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft waren  zeitweise sogar eingestellt worden, bis das Kraftfahrtbundesamt (KBA) selbst Anzeige erstattete. Das KBA geht sehr wohl davon aus, dass Opel unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt hat und ordnete deshalb auch Rückrufe an.

(update vom 05.10.2020)
KBA-Rückruf gegen Diesel-Modelle von Opel
Verbraucher bekommen derzeit Post von der Opel Automobile GmbH  und werden aufgefordert, ein Software Update in einer Opel-Werkstatt durchführen zu lassen. Wer sich weigert, erhält vom Straßenverkehrsamt demnächst ein Schreiben, in dem die Teilnahme an der Rückrufaktion behördlich angeordnet wird; ansonsten droht die sofortige Stilllegung des Fahrzeugs.
Seit Ende Januar 2020 findet sich der Rückruf des KBA gegen die Opelmodelle auf der Datenbank der Behörde. Betroffen sind die Baujahre 2012 bis 2016 der Modelle Opel Zafira 1.6 und 2.0, Cascada 2.0 und Insignia 2.0 Euro 6. Insgesamt sind von den Fahrzeugen ca. 100.000 auf den Straßen unterwegs. Opel muss ein Software-Update aufspielen, um „unzulässige Abschalteinrichtungen im Emissionskontrollsystem“ zu entfernen.
(update vom 05.02.2020)

Seit Ende Januar 2020 gibt es den Rückruf des KBA gegen die Opelmodelle  Opel Zafira 1.6 und 2.0, Cascada 2.0 und
Insignia 2.0 Euro 6.
(update vom 07.11.2019)

Software-Update für die Opel Automobile GmbH verpflichtend!
Das zuständige schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat am 07. November 2019 die Verpflichtung der Opel GmbH bestätigt, mehrere Diesel-Modelle im Zuge des Abgasskandals zurückzurufen um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten!
Betroffene Opel-Modelle aus den Jahren 2013 bis 2016 sind :
Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi
Opel Cascada 2.0 CDTi
und Opel Insignia 2.0 CDTi.
Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar! Damit bestätigte das OVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig aus dem November 2018. Es hatte im Abgasskandal den Eilantrag von Opel gegen eine Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA), der die unzulässigen Abschalteinrichtungen anprangerte, abgelehnt. Am 17. Oktober 2018 ordnete die Behörde daher an, dass die Opel AG die unzulässigen Einrichtungen entfernen und die Motorsteuerungssoftware der Wagen umrüsten muss. Nach Auffassung des KBA verfügen die drei Fahrzeugmodelle über unzulässige Abschalteinrichtungen.
Das KBA hatte den sofortigen Rückruf im Oktober 2018 mit der Begründung angeordnet, die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen würden u.a. bereits bei Außentemperaturen unter 17 Grad Celsius in ihrer Wirksamkeit reduziert und somit mehr Stickstoffoxide emittiert als nach EU-Recht zulässig.

Es bestehen damit für die getäuschten Käufer auch in diesen Dieselfällen sehr gute Chancen Schadenersatz zu erhalten!

Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt mit mir auf!


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