Audi-Abgasskandal   


Mit Hilfe von Rechtsanwalt Lamottke jetzt  Ansprüche im Dieselskandal durchsetzen! 

  • kfzf_45667995_cm-b



Spezialisierte Kanzlei zum Thema Abgasskandal

 ≡ 

RECHTSANWALT 

FACHANWALT  FÜR VERKEHRSRECHT 

Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE)

OLAF LAMOTTKE

Direktkontakt

0231 422100

Benninghofer Str. 161

44269 Dortmund

abgasskandal@t-online.de


Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos!

Ich unterstütze Sie seit 2015 zuverlässig bei Ihren Fragen rund um den Audi-Dieselabgasskandal! 



JETZT KLAGEN STATT SOFTWARE-UPDATE! 

ICH  INFORMIERE SIE!

 

1. TOP-NEWS im Audi-Skandal

(update vom 20.02.2024)
Mit Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 10.01.2024 (3 U 107/23) wurde die Audi AG zur Schadensersatzzahlung in Höhe von ca. 48000,- EUR und zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Kläger erwarb  2016 ein Fahrzeug der Marke Audi, Typ A6 (Motor 3.0 V6 TDI) , das eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs.1 VO (EG) 715/2007 enthält, da die vorhandene Aufheizstrategie (Strategie A) nur zur übermäßigen Erwärmung der Betriebskomponenten zu Beginn des NEFZ führt.

(update vom 24.08.2023)
Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte am 25.07.2023 die  Audi AG bei einem Audi  Q3 mit VW-Motor auf  Schadensersatz (Az.: 9 O 3180/23) wegen Abgasmanipulation.

(update vom 28.06.2023)
Der BGH ( VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 103/22) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ53.0 TDI mit EA 896Gen2 Motor , Mercedes-Benz C  mit OM651-Motor) am 26.06.2023. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung  vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.  Durch die Urteile sind die Chancen der Verbraucher Schadensersatz gegen nahezu alle Diesel-Hersteller zu erhalten enorm gestiegen. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Der müßige Nachweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Von den  Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist (gilt auch, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben). Da die Autohersteller bei der Manipulation von Abgaswerten sehr kreativ waren, gibt es eine Reihe von potentiell unzulässigen Abschalteinrichtungen, die Schadensersatzpflichten auslösen.  

(update vom 07.04.2023)
Der frühere Motorenentwickler der AUDI AG, Giovanni P., der bereits früher eine Mitverantwortung für die Abgasmanipulationen eingeräumt hatte, bekannte am 04.04.2023 vor dem Landgericht München, dass er wusste, dass die Abschalteinrichtungen nicht gesetzeskonform seien. Der Vorsitzende Richter hatte diesem Ingenieur, dem mitangeklagten früheren Audi-AG Chef Rupert Stadler und dem ehemaligen Audi-Motorenchef Wolfgang Hatz eine Verurteilung ohne Bewährungsstrafe wegen Betrugs in Aussicht gestellt.

(update vom 21.03.2023)

Grosse Sensation: EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal!!
Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 in einem Mercedes-Verfahren, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Dieselauto-Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten bestehen! Damit werden Klagen enorm erleichtert.

Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.
Auch die Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, hat das Gericht in der bestehenden Form gerügt. Das Gericht fordert eine angemessene Entschädigung (Az.: C-100/21). Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).

Das Thermofenster (temperaturabhängige Abschalteinrichtung) setzt das Gericht mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen gleich. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das sind neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jepp, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.

Fazit: Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt bereits, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie mich schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Gerne helfen ich Ihnen als Experte im Dieselskandal Ihre Rechte gegen die Dieselfahrzeughersteller durchzusetzen.

(update vom 14.02.2022)

Das Landgericht Würzburg hat die Audi AG  verurteilt (Urteil vom 14. Januar 2022, 21 O 1562/21), an einen geschädigten Käufer  Schadenersatz zu zahlen und ihn von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber der Bank aus dem Darlehensvertrag zur Finanzierung des streitgegenständlichen Audi A6 Avant mit dem Dreilitermotor EA896 und der Abgasnorm Euro 5 freizustellen. 

(update vom 14.10.2021)

Vor dem OLG München hielt die zunächst abgewiesenen Klage stand und die Audi AG wurde zur Rücknahme des Fahrzeugs und Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Den Wagen, der mit einem 3.0l V6 Turbodieselmotor ausgestattet und in die  Euro 6 eingruppiert ist, hatte der Kläger im Jahr 2016 für  57.000,- Euro neu gekauft. Das Kraftfahrtbundesamt erließ im Januar 2018 einen Rückrufbescheid für dieses Fahrzeugmodell. 

(update vom  06.07.2021)

Das Landgericht Mönchengladbach (Urteil vom 18.06.2021, Az.: 1 O 393/20) hat die Audi AG verurteilt, für Abgas-Manipulationen an einem Audi A6 Avant 3.0 TDI mit Euro 6 an den Kläger Schadenersatz zu leisten. 

(update vom  23.06.2021)

Wieder ein  Urteil gegen die Audi AG. Das Landgericht Bielefeld hat am 11. Mai 2021 (Az.: 6 O 547/20) bei  einen Audi A6 Avant 3.0 TDI mit dem Motortyp EA897 und der Abgasnorm Euro 6 die Audi AG  zu Schadenersatz verurteilt. 

(update vom  06.04.2021)

Das Landgericht Bayreuth (Az.: 23 O 519/20) hat  in einem Dieselverfahren gegen die Audi AG einen Beweisbeschluss angeordnet. Streitgegenständlich ist ein Audi A8 3.0 TDI Quattro. Das Fahrzeug ist von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Rückrufaktion 23X6 betroffen. 

(update vom  30.03.2021)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied mit Urteil vom 26. Februar 2021, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 4 O 1981/20) bei einem abgasmanipulierten A 8.

(update vom  24.03.2021)

Mit Urteil vom 04.02.2021 hat das Landgericht Aachen die Audi AG und die VW AG aufgrund eines abgasmanipulierten VW Touaregs 3.0 V6 TDI zu Schadensersatz verurteilt (AZ. 8 O 350/20) wegen illegaler  Motoraufwärmfunktion verurteilt

(update vom  25.02.2021)

Das Landgericht Köln hat die Audi AG wegen Abgasmanipulationen an einem Audi Q5 3.0 TDI mit einem Motor der Baureihe EA896 Gen2 (Abgasnorm Euro 5) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug ein Konstruktionsteil verbaut ist, das die Umgebungslufttemperatur (Außentemperatur) ermittelt, um die Funktion eines Teils des Emissionskontrollsystems nachteilig zu verändern bzw. zu deaktivieren.   

(update vom  28.01.2021)

Die Audi AG hat im Abgasskandal wieder verloren! Mit Urteil vom 12. Januar 2021 entschied das Landgericht Ulm (Az: 4 O 424/20), dass die Audi AG bei einem Audi A6 3,0 Liter TDI mit der Schadstoffklasse Euro 5 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz leisten muss.

Die Liste der verbraucherfreundlichen Urteile gegen die Audi AG bei Fahrzeugen mit 3-Liter V6-Dieselmotoren auch mit der Abgasnorm Euro 5 wird damit länger! 

(update vom  30.12.2020)

Ein Beschluss des Landgerichts Saarbrücken (16.12.2020, Az.: 12 O 218/20) bringt neuen Ärger für die VW AG  und Audi AG beim Skandaldieselmotor EA897! Das Landgericht will durch eine amtliche Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes  Beweis über die Behauptung des Klägers erheben, in seinem VW Touareg 3.0 TDI mit dem V6-Motor EA897 nach der Abgasnorm Euro 5 sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Prüfstandserkennung verbaut. 

(update vom  14.12.2020)

Das Landgericht Berlin hat die Audi AG im Dieselabgasskandal zur Rücknahme eines Audi A5 3.0 TDI und zur Zahlung von Schadensersatz (Urteil vom 24.11.2020, Az.: 16 O 378/19) verurteilt. Der PKW ist mit dem Dieselmotor EA897 und mit der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet. Der geschädigte Kläger erhält die stolze Summe von ca. 45.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz für das Fahrzeug, dass er als gebraucht 2016 zum Preis von 47.700 Euro gekauft hatte. 

(update vom  12.12.2020)

Die Audi AG hat den Käufer eines vom Abgasskandal (mit Rückruf durch das KBA) betroffenen Audi SQ 5 3,0 Liter TDI mit Euro 6 Abgasnorm sittenwidrig geschädigt und muss Schadenersatz leisten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 23.11.2020 (Az. 8 U 43/20) entschieden. 

(update vom  04.12.2020)

Neuer Paukenschlag! Das Landgericht Marburg hat mit Urteil vom 29.10.2020, Az.: 2 O 67/20 entschieden, dass die Audi AG auch für einen Audi A6 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 des Motorentyps EA897 schadensersatzpflichtig wegen sittenwidriger Schädigung ist. Dabei handelt es sich um eine der ersten positiven Entscheidungen bundesweit zu einem durch Audi hergestellten 3,0-Liter-Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 5! Wohlmöglich hat dieses Urteil Auswirkungen auf alle vergleichbaren Audi-Modelle mit Euro 5 Abgasnorm. 


(update vom  03.12.2020)

Fernsehsendung Report des SWR-Magazins zu Motor EA 288 des VW-Konzerns schlägt hohe Wellen!

Dieselgate 2.0 hat für den VW-Konzern längst begonnen in Form des Motors EA288! Nach einem TV-Bericht des SWR-Magazins Report vom 1.12.2020 um 21.45 Uhr (ARD-Mediathek oder tagesschau.de) haben Diesel-Abgastests bei einem Golf 7 neue Belege für eine Abschalteinrichtung in Form eines "Thermofensters" ergeben!

 Bei den Abgastests, die Report Mainz mit der TV-Kamera begleitete, stellten Prüf-Ingenieure fest, dass die Stickoxid-Emissionen (NOx) auf der Straße deutlich über den EU-Abgasgrenzwerten liegen!

 "Es liegt eine temperaturabhängige Regelung der Abgasreinigung vor, ein sogenanntes Thermofenster mit NOx-Emissionen (Stickoxide), die deutlich über dem gültigen Grenzwert liegen.", sagte der Prüf-Ingenieur Martin Pley dem TV-Magazin. 

Es ist davon auszugehen, dass alle Marken des VW-Konzerns (Audi, Seat, Skoda) betroffen sind.  Bekanntlich sind in einem Gutachten vor dem Europäischen Gerichtshof  "Thermofenster" bereits als unzulässig bezeichnet worden, so das Schadenersatzansprüche der Verbraucher bestehen.  

(update vom  23.11.2020)

Schadenersatzansprüche im Dieselabgasskandal können auch noch geltend gemacht werden, wenn das Audi-Fahrzeug erst nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen im September 2015 gekauft wurde. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 12. November 2020 (Az.: 81 O 571/19), nach dem ein Audi A4 mit dem Motor EA 189 erst im Januar 2016, also erst  nach der Ad-hoc-Meldung der  VW AG zu den Abgasmanipulationen gekauft worden war.

(update vom  18.11.2020)

Schadenersatzansprüche im Dieselabgasskandal können auch noch geltend gemacht werden, wenn das Audi-Fahrzeug erst nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen im September 2015 gekauft wurde. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 12. November 2020 (Az.: 81 O 571/19), nach dem ein Audi A4 mit dem Motor EA 189 erst im Januar 2016, also erst  nach der Ad-hoc-Meldung der  VW AG zu den Abgasmanipulationen gekauft worden war.

(update vom  13.11.2020)

Das Landgericht Oldenburg hat dem Käufer eines Audi A3 mit dem Dieselmotor EA 288 mit Urteil vom 6. Oktober 2020 Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 1 O 939/20).

(update vom  29.10.2020)

Unter dem Code 23X6 wurden eine ganze Reihe verschiedener Audi-Modelle in die Werkstatt gerufen. Grund: Das Kraftfahrzeug-Bundesamt hat eine unzulässige Abschalteinrichtung bei den Diesel-Fahrzeugen entdeckt, die die AUDI AG beseitigen muss. „Audi-Halter bzw. Eigentümer , deren Fahrzeug aufgrund einer zulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen wurde, haben sehr gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. 

(update vom  27.10.2020)

Das Landgericht Hanau hat mit Urteil vom 12. August 2020 (Az.: 4 O 534/20) entschieden, dass die Audi AG bei einem Q7 mit 3-Liter-Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6 zu Schadenersatz verpflichtet ist.  Anfang 2020 folgte der verpflichtende Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter dem Code 23X6.  Der  Kaufvertrag wird rückabgewickelt, d.h. gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhält der Kläger den gezahlten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. 

(update vom  05.10.2020)

Rückruf Audi A8 4.2l Euro 5  im Abgasskandal 

Der vorliegende Rückruf erfolgt wie beim  A8 4.2l mit der Euronorm 6 mit  23x6  Rückrufcode.  Eine  „Konformitätsabweichung Antriebssteuerungssoftware“ ist als versteckter Hinweis auf eine Lenkwinkel-Software zu werten, die die Abgasreinigung manipuliert hat. 

(update vom  30.09.2020)

Mit dem OLG Naumburg hat nunmehr bereits das dritte Oberlandesgericht die Audi AG zu Schadensersatz verurteilt (AZ: 8 U 39/20 vom 18.09.2020). Der streitgegenständliche Audi SQ5 3.0 TDI mit dem Motor EA896 (Euro 6) enthalte mit der Aufheizstrategie (schnelle Motoraufwärmfunktion) eine unzulässige Abschalteinrichtung.

(update vom  14.09.2020)

Auch der Audi Q2 GA mit dem Dieselmotor EA 288 ist ist im neuen Diesel-Abgasskandal Dieselgate 2.0 verwickelt. Darauf deutet ein Rückruf zum Golf VII von VW, in dem der selbe Motor wie beim Q2 verbaut ist und verschiedene Urteile sowie Hinweisbeschlüsse unterschiedlicher Gerichte hin. 

(update vom  09.09.2020)

Was viele Verbraucher nicht wissen: Auch der Audi A6 C7 mit Dieselmotor EA 288 ist im neuen Diesel-Abgasskandal Dieselgate 2.0 verwickelt. Darauf deuten ein Rückruf zum VW Golf VII, in dem der gleiche Motor wie beim A6 verbaut ist, und verschiedene Urteile sowie Hinweisbeschlüsse unterschiedlicher Gerichte hin.

 (update vom  30.08.2020)

Vor einigen Wochen erschien ein Warnhinweis des Kraftfahrt-Bundesamts zum Audi A 8. Die Behörde stellt für die Baujahre 2009 bis 2014 mit dem V8-Turbodieselaggregat, 4.2 Liter, Euro-5 mit Motorkennbuchstaben „CDSB“ und Getriebe „AL951“, eine „Konformitätsabweichung der Antriebssteuerungssoftware, also eine Manipulationssoftware fest. 

(update vom  27.08.2020)

Die Audi AG muss sich zur Wirkungsweise des Thermofensters bei der Abgasreinigung beim Dieselmotor des Typs EA 897 äußern. Das hat das Landgericht Ingolstadt mit Hinweisbeschluss vom 30.Juli 2020 entschieden (Az.: 34 O 1547/19); konkret geht es um einen Audi A5 3,0 mit dem Dieselmotor des Typs EA 897 und der Abgasnorm Euro 5.

(update vom  26.08.2020)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18.08.2020 (Az.: 4 O 219/20) dem Käufer eines Audi Q7 Schadenersatz zugesprochen. Unter dem Code 23X6 hatte er einen Rückruf für seinen Q7 mit dem Dieselmotor des Typs EA 897 und der Abgasnorm Euro 6 erhalten.

(update vom  07.08.2020)

Der Audi A3 8V mit dem Motor EA288 ist im neuen Diesel-Abgasskandal – Dieselgate 2.0 genannt - verwickelt. Darauf deuten ein Rückruf zum Golf VII von VW, in dem der gleiche Motor wie beim A3 verbaut ist, und verschiedene Urteile sowie Hinweisbeschlüsse unterschiedlicher Gerichte hin. 

(update vom  07.07.2020)

Urteil bei Motor EA 288

Das LG Offenburg hat am 23.06.2020 die Audi AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB (Az. 3 O 38/18) verurteilt; der Audi A3 2,0 TDI Quattro mit dem Motor EA 288 Euro 6 enthält nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung.

(update vom 03.07.2020)

Urteil bei Motor EA 897

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 5.06.2020 – 8 U 1803/19 die Audi AG wegen der Manipulation des Motors EA 897 (3.0 Liter Hubraum, Euro 6) zu Schadenersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung verurteilt, vgl. Urt. v. 5.6.2020 – 8 U 1803/19 

(update vom 18.03.2020)

Neuer Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vom 21. Februar 2020:

 Auch die Modelle A 6 und A 7 der Audi AG mit einem 3-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 5 (Baujahre 2010 bis 2015) sind mit unzulässige Abschalteinrichtung manipuliert worden, die entfernt muss.  


(update vom 18.03.2020)

Neuer Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vom 21. Februar 2020: 

Auch die Modelle A 6 und A 7 der Audi AG mit einem 3-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 5 (Baujahre 2010 bis 2015) sind mit unzulässige Abschalteinrichtung manipuliert worden, die entfernt muss.  


Beweismittelvernichtung im ganz grosssen Stil !

Es wurde nun durch das Wirtschaftsportal businessinsider.de bekannt, dass bei der Audi AG bereits zwischen dem 18. und 30.09.2015 „Hunderttausende Dateien von ihren Computern, externen Geräten und Netzwerklaufwerken“ gelöscht und eine nicht mehr bestimmbare Menge von Papier-Akten geschreddert und entsorgt worden sind!

(update vom 03.02.2020)

„Freiwilliges“ Software-Update für den Motor-Typ EA 288

 Die VW AG führt im Diesel-Abgasskandal eine weitere „freiwillige“ Software-Update Maßnahme durch! Betroffen sind Fahrzeuge, in denen der seit langem verdächtige Motor-Typ EA 288 verbaut ist. Fahrzeugmodelle Das Kraftfahrt-Bundesamt hat das freiwillige Software-Update unter der Nummer 91774 genehmigt. 

Wenn Sie als Kunde ein Schreiben mit der Aktionsnummer 23x4 erhalten, sollten Sie durch einen spezialisierten Rechtsanwalt jetzt Ihre Ansprüche notfalls auf dem Klageweg gegen die VW AG verfolgen, um keinen finanziellen Nachteil zu erleiden. 

Fahrzeugmodelle

Fahrzeugmodelle

  •  Audi A1 8X

    ·      Audi A3 8V

    ·     Audi A4 B8

  • Audi A4 B9

    ·     Audi A5 F5

  • Audi A6 C7

   ·     Audi Q2 GA   

(update vom 10.12.2019)

Die Modelle  A7 und A8 (Baujahre 2009 bis 2014) sind jeweils mit einem 3-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet und sollen über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen, die das Emissionskontrollsystem manipuliert. Das KBA hat den Rückruf am 02.12.2019 in seiner Rückrufdatenbank veröffentlicht

(update vom 20.11.2019)

Es wurde nun bekannt, dass es einen  Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 11. Oktober 2019 gibt, der die Audi-Modelle A6 und A7 mit 3 l-Biturbo-TDI-Motor der Abgasnorm 5 betrifft. Es handelt sich hierbei um rund 22.000 Fahrzeuge in Deutschland. Die Käufer haben daher Ansprüche auf Schadenersatz! 

(update vom 08.11.2019)

Nun muss die Audi AG auch alte Euro-4-Diesel zurückrufen. Die Audi AG teilt hierzu mit, dass am 5.11.2019 das KBA einen Rückruf wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen für rund 40.000 in Deutschland zugelasssene Audi-A4- und A6-Modelle aus den Jahren 2004 bis 2009, in denen ein V6-2.7l-TDI-Motor bzw. ein V6-3,0l-TDI-Motor verbaut ist, angeordnet hat. Die Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass sich die Abgasreinigung für giftige Stickoxide zumindest teilweise abschaltet, wenn sich das Fahrzeug im realen Fahrbetrieb befindet.

(update vom 08.11.2019)


Vom ACE Autoclub Europa e.V. empfohlen!

Rechtsanwalt    

Olaf Lamottke

Direktkontakt

0231 422100

Benninghofer Str. 161

44269 Dortmund

abgasskandal@t-online.de



2. Meine Tätigkeit im Abgasskandal:

  • Kostenneutrale Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Hersteller

  • Kostenneutrale Bezifferung möglicher Schadensersatzansprüche

  • Bundesweite Vertretung gegenüber dem Hersteller


Auch wenn das Software-Update bereits aufgespielt ist, bestehen weiterhin Ansprüche. Auch wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft worden ist, bestehen wahrscheinlich  Ansprüche.

Ansprüche können auch bei Leasingverträgen und finanzierten Kaufverträgen geltend gemacht werden. In diesem Fall werden insb. die Leasingraten bzw. die Kreditraten zurückgezahlt. Auch wenn der Leasingvertrag bzw. der Darlehensvertrag bereits beendet wurde, können möglicherweise Leasingnehmer bzw. Kreditnehmer Schadensersatz im Abgasskandal erhalten. 


Kostenlose Erstberatung direkt online: 

Informieren Sie sich schnell, unverbindlich und kostenlos per E-Mail 

abgasskandal@t-online.de   oder per nachstehender Online-Kontaktanfrage. 

Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.


Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.

Fahrzeugmodell?

Kaufpreis?

Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?

Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?

Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert? 

Sie erhalten alsbald eine Beurteilung Ihres Falles und des besten Klagewegs.

 

Kostenfreie Online-Kontaktanfrage



Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen 

per E-Mail abgasskandal@t-online.de

  •  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggf. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  •  ggf. Rechtsschutzversicherungpolice 


Kostenlose Erstberatung auch direkt per Telefon!

Direktkontakt 0231 422100



Kostenlose Erstberatung auch per Post!

Selbstverständlich können Sie mir Ihre Anfrage und/oder Unterlagen auch per Post zuschicken. 

Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.

  •  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggf. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  •  ggf. Rechtsschutzversicherungspolice 





3. Skandal betrifft auch Audi 

Die vom Kraftfahrbundesamt angeordnete verpflichtende letzte Rückruf-Aktion zeigt, dass die AUDI AG  nicht nur in den 1,6 Liter und 2,0 Liter Fahrzeugen sondern auch in den 3.0 Liter V6 Fahrzeugen mit der EURO-Norm 6 eine unerlaubte Software in seinen Fahrzeugen eingesetzt hat.    


In der Abgasaffäre muss Audi in Deutschland ca. 77.600 Fahrzeuge weitere Dieselmodelle umrüsten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat nunmehr für V6-Dieselfahrzeuge von Audi einen Zwangsrückruf verhängt. Die Herstellerin sei darüber informiert worden, dass die Behörde bei den Audi-Modellen A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 mit der Abgasnorm 6 unzulässige Abschaltvorrichtungen festgestellt habe. Nach Angaben der "Bild am Sonntag" beanstandet das KBA eine sogenannte Aufheizstrategie, die nur auf dem Prüfstand aktiv sei und im Straßenbetrieb abgeschaltet werde. Die schadstoffmindernde, schnelle Motoraufwärm-funktion springt bei diesen Fahrzeuge demnach nahezu nur im Prüfzyklus an. Nach Angaben der "Bild am Sonntag" droht das KBA Audi für das A8-Modell, das bis Mitte 2017 produziert worden sei, mit einem Zulassungsverbot.

(update vom 23.01.2018


Rctsanwalt  Dortmund 

4. Betroffene Fahrzeuge können u.a. sein: Dortmund 

 1,6 LITER- und 2,0 LITER-MOTOREN 

DER SCHADSTOFFKLASSE EURO 5:

  •      Audi A1 (1.4 TFSI)

·            Audi A1 1.6 TDI, 2.0 TDI

·          Audi A3 1.4 TSFIAudi A3 1.6 TDI, 2.0 TDI (Cabriolet, Sportback)

·          Audi A4 2.0 TDI (Cabriolet,Allroad, Avant, Quattro)I

·          Audi A5 2.0 TDI (Cabriolet. Coupè, Sportback);

·          Audi A6 2.0 TDI (Avant)

·          Audi Q3 2.0 TDI

·          Audi Q5 2.0 TDI    

·          Audi TT 2.0 TDI (Coupè) 


1,6 LITER- und 2,0 LITER-MOTOREN 

DER SCHADSTOFFKLASSE EURO 6:

  •   Audi A3 (1.6 TDI Sportback) (Euro 6)            
  •    Audi A6 (2.0 TDI Avant) (Euro 6)            
  •     Audi A4  (2.0 TDI Avant (Euro 6) 


,3,0 Liter-V6-MOTOREN 

DER SCHADSTOFFKLASSE EURO 6:

  • Audi A5 3.0 TDI Avant (Euro 6)
  • Audi A6 (Modelljahre 2015 – 2018): 3.0 TDI mit 155 kW, 160 kW,  200 kW,  3.0 TDI Biturbo mit 235 kW,  240 kW
  • Audi  A7 Sportback (Modelljahre 2015 – 2018): 3.0 TDI mit 155 kW, 160 kW, 200 kW,  3.0 TDI Biturbo mit 235 kW u 240 kW
  • Audi A8 (Modelljahre 2014 – 2017): 3.0 TDI mit 155 kW, 190 kW,  193 kW
  • Audi Q5 (Modelljahre 2014 – 2017): 3.0 TDI mit 184 kW, 190 kW
  • Audi SQ5 (Modelljahre 2015 – 2017): 3.0 TDI Biturbo mit 230 kW, 240 kW,  250 kW
  •  Audi Q7 3.0 TDI V6

Im jüngsten Rückruf 23X6 werden Audi-Eigentümer von der Audi AG  dazu aufgefordert, einen Werkstatttermin zu vereinbaren, damit ein Software-Update durchgeführt werden kann. Hintergrund ist, dass „Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerungssoftware (…) im Hinblick auf die Funktionsweise des Emissionsminderungssystems festgestellt wurden.“ Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die Entfernung dieser Manipulation angeordnet. 


5. weitere Urteile: 

Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 13.07.2020. Az: 61 O 2798/19

Das Landgericht verurteilte die AG Audi bei einem Audi A3 mit 3.0 TDI-Motor zum Schadens­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung; der Kläger muss sich eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen.

(up-date 17.07.2020)

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 24.03.2020. Az: 11 O 238/18 

Es ging um einen Audi A4 Avant 2.0 TDI. 

Das Gericht verurteilte sowohl die Audi AG  zu Schadenersatz  wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. 

 (up-date 14.04.2020)

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2020. Az: 7 O 246/18  

Das Landgericht verurteilte die AG Audi bei einem Audi A1 mit 2.0 TDI-Motor zum Schadens­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung; der Kläger muss sich eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. 

(up-date 30.03.2020)

Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 18.12.2019. Az: 6 O 394/18  

 Es ging um einen VW Touareg 3.0 TDI, den der Kläger geleast hatte. Den Motor hat Audi hergestellt. Das Gericht verurteilte sowohl die Audi AG als auch die VW AG zu Schadenersatz bei einem VW Touareg 3.0 TDI wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Schaden ist der Abschluss des Leasingsvertrags. Der Kläger hat deshalb Anspruch auf Erstattung aller Raten gegen die Rückgabe des Fahrzeugs. 

(up-date 14.01.2020)

Land­gericht Essen, Urteil vom 21.10.2019, Az: 16 O 122/19  

Das Landgericht verurteilte die AG Audi bei einem Audi A6 mit 3.0 TDI-Motor zum Schadens­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung; der Kläger muss sich eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Bei Fahr­zeugen der gehobenen Mittel­klasse von sei einer zu erwartenden Gesamt­lauf­leistung von 300.000 Kilo­metern auszugehen.

[update 13.12.2019]

Land­gericht Cott­bus, Urteil vom 13.06.2019, Az: 2 O 380/18  

Das Landgericht verurteilte die AG Audi bei einem Audi A3 mit 2.0 TDI-Motor zum Schadens­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung; der Kläger muss sich eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. 

[einge­fügt am 20.06.2019]


Land­gericht KölnUrteil vom 30.04.2019, Az: 16 O 371/18 

Das Landgericht Stuttgart (7 O 265/18) hat  einen Händler  zur Rücknahme eines Audi A6 Avant 3 Liter TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt. 

[einge­fügt am 20.06.2019]


Land­gericht Offenburg, Urteil vom 29.03.2019, Az: 3 O 94/18 
Das Landgericht stellte bei einem geleasten Audi A5 Sport­back mit 3.0 Liter-TDI-Motor  fest, dass die Audi AG wegen Verstoßes gegen die EU-Regeln über die Typzulassung verpflichtet ist, der Klägerin alle aus der illegalen Motorsteuerung entstehenden Schäden zu ersetzen; zudem verurteilte das Gericht auch die VW AG dazu, den Kauf­preis für den Wagen an das Leasing­unternehmen zu erstatten und so die Klägerin von ihren Verpflichtungen zu entlasten. 

[einge­fügt am 04.04.2019]


Land­gericht Stutt­gartUrteil vom 08.01.2019, Az: 7 O 265/18 

Das Landgericht Stuttgart (7 O 265/18) hat die Audi AG und  einen Händler  zur Rücknahme eines Audi A4 Avant 3 Liter TDI verurteilt. Im Urteil wurde festgestellt, dass die Audi AG für die Schäden aufkommen muss, die aus dem Einbau einer unzulässigen Abgasabschalteinrichtung resultieren. Das Gericht geht in dem Urteil von einem Vorsatz des Vorstandes aus. Außerdem sei das verwendete Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung.

[einge­fügt am 24.01.2019]


Land­gericht Ingol­stadtUrteil vom 15.05.2018, Az: 42 O 1199/17
Das Gericht verurteilte die Audi AG bei einem Audi A1 mit TDI-Motor zum Schadens­ersatz wegen Verletzung der EU-Zulassungs­regeln. Der Wagen habe nicht der vom Hersteller gelieferten Über­einstimmungs­erklärung entsprochen. 

[einge­fügt am 15.11.2018]

Geschädigte haben sehr gute Chancen ihr Fahrzeug zurückzugeben bzw. Schadenersatz zu erhalten und sollten diese nutzen!


6. Ihre Rechte 

Was sind die Rechte des Käufers?  

a. Der getäuschte Fahrzeugkäufer 

hat i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer:

  • Nachbesserung/Nacherfüllung
  • Kaufvertragsabwicklung
  • Rücktrittsabwicklung
  • Kaufpreisminderung
  • Schadenersatz
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen

Welches vorgenanntes Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist einzelfallabhängig.  

Daneben können auf dem Verhandlungswege mit dem Händler individuelle Lösungen erzielt werden.


b. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat  verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Hersteller:

 Schadenersatz

zB. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung, Schadensersatz von Zukunftsschäden


 c. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch möglicherweise verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen die Finanzierungsbank und damit auch gegen den Verkäufer:   

Widerrufsjoker 

Geschädigte Verbraucher, die ihr Fahrzeug über die eine Leasingbank geleast oder über einen Kredit einer Autobank wie beispielsweise die Audi-Bank finanziert haben können ihren Vertrag idR auch nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist noch heute widerrufen. Es finden sich Mängel in den Vertragsklauseln, die zu einem unverjährbaren  Widerrufsrecht führen. Dann kann  man das Fahrzeug zurückgeben.   

Als Folge des Widerrufs muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Die beiderseitig erbrachten Leistungen werden zurückerstattet.  Der Käufer  gibt das  Auto zurück und erhält im Gegenzug die von ihm gezahlten Beiträge und Anzahlungen wieder und der  Kreditvertrag bzw. der Leasingvertrag wird vorzeitig beendet.

Tipp: Die Möglichkeit eines Widerrufs steht allen Verbrauchern offen, die ihr Wohnmobil über eine Autoherstellerbank finanziert haben. Dabei ist es sogar völlig unerheblich, ob das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist oder nicht. Der Widerrufsjoker gilt auch für Benziner.      

   

7. Mein Tipp 

Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen! 

Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!

Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung! 

Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir Ihre Vertragsunterlagen zu. Gerne werde ich bei Ihrem Rechtsschutz-Versicherer kostenneutral vorab eine Deckungszusage einholen.

Bedenken Sie: 

Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Audi AG merkt das und  so wird der einzelne Kunde gerne abgespeist, wenn er ohne Anwalt verhandelt. 

Aufgrund meiner Erfahrung in zahlreichen Audi-Fällen, weiß ich, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren. 


8. Kosten und Anwaltsgebühren 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?

 I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst.  Gerne werde ich beim Versicherer kostenneutral vorab eine Deckungszusage einholen.

Ansonsten gilt: Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.


Diesel-Skandal, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Fachanwälte, Dortmund, Bochum, Essen, Unna, Schwerte, Duisburg,  Holzwickede, Wickede, Arnsberg,  Gelsenkirchen Moers, Oberhausen, Hagen, Düsseldorf, Dortmund, Soest, Menden, Siegen, Frankfurt, Nürnberg, München, Würzburg, Mannheim, Gießen, Stuttgart, Augsburg, Freiburg, Trier, Saarbrücken, Hannover, Bremen, Hamburg, Kiel, Osnabrück,  Bielefeld, Paderborn, Kamen, Bergkamen, Münster, Rees,  Gelsenkirchen, Essen, Köln, Leverkusen, Düsseldorf, Bocholt,  Wuppertal,  Wickede, Remscheid, Dorsten, Gladbeck, Bottrop, Lüdenscheid, Haltern, Ahlen, Beckum, Lippstadt, Gütersloh, Rheine, Warstein, Meschede, Marburg, Wetzlar, Gießen, Herford, Detmold, Offenbach, Wiesbaden, Leverkusen, Dormagen, Würzburg, Trier, Bonn, Coesfeld, Steinfurt, Olpe, Winterberg, Nordhorn, Lingen, Dillenburg, Mainz, Koblenz, Siegburg, Braunschweig,  Hamm, ACE-Vertrauensanwalt, Vertrauensanwalt des ACE