Abgasskandal  

Mit  Rechtsanwalt Lamottke jetzt Ansprüche im Dieselskandal durchsetzen! 

Spezialisierte Kanzlei zum Thema Abgasskandal!

Bundesweite Vertretung 

ACE-Vertrauensanwalt

Vom ACE Autoclub Europa e.V. empfohlen!


RECHTSANWALT
OLAF LAMOTTKE
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE)
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EuGH-Urteil vom 21.03.2023 erleichtert Schadensersatz!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. März 2023 ein Grundsatzurteil gefällt, dass die Durchsetzung von Schadensersatz deutlich vereinfacht. Den Diesel-Herstellern muss nur noch Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Der komplizierte Beweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit fällt weg. Wenn in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, stehen Ihre Chancen demnach sehr gut. Lassen Sie mich kostenlos prüfen, wie Sie von dem Urteil profitieren können!

"Ich helfe Geschädigten des Dieselskandals zuverlässig und setze Ihr Recht auf Schadensersatz durch!" Seit 2015 vertritt Rechtsanwalt Lamottke und ACE-Vertrauensanwalt als Dieselanwalt erster Stunde Eigentümer von Dieselfahrzeugen verschiedener Hersteller erfolgreich hinsichtlich der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Nutzen Sie noch heute die Möglichkeit zur kostenfreien Erstberatung! 


 


1. Abgasskandal  Aktuelles siehe unter NEWS  

Als Abgasskandal bzw. Dieselgate wird ein seit dem 18. September 2015 aufgedeckter Vorgang bezeichnet, bei dem die Volkswagen AG  eine illegale Abschalteinrichtung (Manipulationssoftware) in der Motorsteuerung  ihrer Diesel-Fahrzeuge verwendete, um die US-amerikanischen Abgasnormen zu umgehen. In Diesel-Autos wurde eine Software verbaut, die die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und geringere Ausstoßmengen vorspiegelt.

Laut eigenen Angaben der Volkswagen AG ist die betreffende Software in weltweit etwa elf Millionen Fahrzeugen im Einsatz betroffen. Betroffen sind laut dem deutschen Bundesverkehrsministerium auch in Deutschland zugelassene Autos (neben VW ebenso Fahrzeuge von AudiSeatSkodaPorsche, Mercedes, BMW, Fiat)


2. Von welchem Hersteller stammt Ihr betroffenes Fahrzeug?

VW

Mercedes  

Audi

BMW

Porsche

Seat

Skoda 

Opel 

Fiat

Fiat Wohnmobile  

Iveco Wohnmobile


3. Ihre Rechte

Was sind die Rechte des Käufers?  

a. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer:

  • Nachbesserung/Nacherfüllung
  • Kaufvertragsabwicklung
  • Rücktrittsabwicklung
  • Kaufpreisminderung
  • Schadenersatz
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen
  • Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist  einzelfallabhängig.  

 

b. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Hersteller: 

 Schadenersatz

zB. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung,  Schadensersatz von Zukunftsschäden

Darlehensfinanzierte Fahrzeugkäufe – Lösen Sie sich vom Kaufvertrag! 

c. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen die Finanzierungsbank und damit auch gegen den Verkäufer:  

Widerrufsjoker bei Autofinanzierung

Für Betroffene, die ihr Fahrzeug über einen Kredit einer Autobank wie beispielsweise die VW Bank, die Audi Bank, die Mercedes Bank, die BW Bank oder eine andere Bank finanziert haben, ergibt es eine lukrative Möglichkeit zum Ausstieg: der Widerruf des Darlehensvertrages.   

Als Folge des Widerrufs muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Die beiderseitig erbrachten Leistungen werden zurückerstattet. Für den Autokredit bedeutet das: Der Käufer  gibt das  Auto zurück und erhält im Gegenzug die von ihm gezahlten Beiträge und Anzahlungen wieder. Gerade bei Dieselfahrzeugen lohnt sich die Prüfung der Widerrufs-möglichkeit ganz besonders. Der Wiederverkaufswert befindet sich dauerhaft auf Talfahrt.  Eine Situation, die sich nur weiter zuspitzen wird, sollten die Fahrverbote tatsächlich kommen.  


4. Mein Tipp

Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen!
Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer  umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!

Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung!
Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir Ihre Vertragsunterlagen unverbindlich zu. Gerne werde ich bei Ihrem Rechtschutz-Versicherer vorab kostenlos eine Deckungszusage einholen.
Bedenken Sie:

Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Autohändler bzw. Hersteller merken das und  so wird der einzelne Kunde gerne abgespeist, wenn er ohne Anwalt verhandelt. Aufgrund meiner Erfahrung in zahlreichen gleichgelagerten Fällen, weiß ich, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren.

5. Kosten und Anwaltsgebühren 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?

I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst.  Gerne werde ich beim Versicherer vorab kostenlos eine Deckungszusage einholen.

Ansonsten gilt: 

Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.


6. Kontakt 

Kostenlose Erstberatung direkt online: 

Informieren Sie sich schnell, unverbindlich und kostenlos per E-Mail 

abgasskandal@t-online.de   oder per nachstehender Online-Kontaktanfrage. 

Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.

Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.

Fahrzeugmodell?

Kaufpreis?

Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?

Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?

Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert? 

Sie erhalten alsbald eine Beurteilung Ihres Falles und des besten Klagewegs.

 

Kostenfreie Online-Kontaktanfrage



Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen 

per E-Mail abgasskandal@t-online.de

  •  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggf. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  •  ggf. Rechtsschutzversicherungpolice 


Kostenlose Erstberatung auch direkt per Telefon!

Direktkontakt 0231 422100



Kostenlose Erstberatung auch per Post!

Selbstverständlich können Sie mir Ihre Anfrage und/oder Unterlagen auch per Post zuschicken. 

Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.

  •  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggf. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  •  ggf. Rechtsschutzversicherungspolice 



 


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Abgasskandal Abschalteinrichtung AdBlue Audi Beschluss BGH BiTurbo-Motoren BMW Daimler Deutsche Umwelthilfe Ducato EA189 EA288 EA897 EA897evo Ersatzlieferung EU-Sammelklage EU6 Euro-5 Euro-6 Fahrkurvenerkennung Fiat Finanzierungskosten Iveco KBA Mercedes Mercedes-Benz MFK Multijet Musterfeststellungsklage Nutzungsentschädigung OM651 Porsche Presse Rückruf Schadensersatz Skoda Software-Update Thermofenster Verjährung Volkswagen VW Wohnmobil Zykl userkennung § 852 bzw. / VW-Abgasaffäre bzw. VW-Dieselgate, ACE-Vertrauensanwalt, FCA-Abgasskandal, Fiat-Dieselskandal, 



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