RECHTSANWALT
OLAF LAMOTTKE
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE)
Direktkontakt
0231 422100
Benninghofer Str. 161
44269 Dortmund
abgasskandal@t-online.de
EuGH-Urteil vom 21.03.2023 erleichtert Schadensersatz!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. März 2023 in der Rechtssache C-100/21 ein Grundsatzurteil gefällt, dass die Durchsetzung von Schadensersatz deutlich vereinfacht! Den Diesel-Herstellern muss nur noch Fahrlässigkeit nachgewiesen werden! Der komplizierte Beweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit fällt weg! Wenn in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, stehen Ihre Chancen demnach sehr gut! Lassen Sie mich kostenlos prüfen, wie Sie von dem Urteil profitieren können!
Seit 2015 vertritt Rechtsanwalt Lamottke als Dieselanwalt erster Stunde Eigentümer von Dieselfahrzeugen verschiedener Hersteller erfolgreich hinsichtlich der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Nutzen Sie noch heute die Möglichkeit zur kostenfreien Erstberatung!
1. TOP-News im Abgasskandal!
(update vom 21.02.2024)
Das KBA hat mit Bescheid vom 20.02.2024 am BMW X3 xDrive20d 2,0 l Diesel Euro 5 mit Motor N47D20 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Bei den Fahrzeugen erfolgt eine Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage und bei Außentemperaturen, welche soweit innerhalb des normalen Betriebsbereichs liegen, dass nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes eine Unzulässigkeit vorliegt.
(update vom 19.02.2024)
Der Kläger erwarb im Oktober 2016 einen VW Kombi T6 mit EA 288 Motor der Schadstoffklasse Euro 6 ausgestattet. Das Oberlandesgericht Koblenz (15 U 1394/22) sieht es in seinem Urteil vom 19.01.2024 als erwiesen an, dass im Fahrzeug die unzulässige temperaturabhängige Abgasrückführung zum Einsatz kommt, wodurch die Abgasreinigung an die jeweilige Außentemperatur angepasst, was durch den Europäischen Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung als unzulässig bewertet wurde. Im Fahrzeug wird die Abgasreinigung bereits bei Temperaturen von unter 12°C reduziert und funktioniert nicht mehr ordnungsgemäß.
(update vom 21.12.2023)
Neuer Mercedes Pflichtrückruf!
Der Autohersteller Mercedes-Benz muss mehr als acht Jahre nach Beginn des Dieselskandals offenbar erneut Dieselautos zurückrufen. Wie der Spiegel und der Bayerische Rundfunk (BR) berichten, sind in Deutschland mehr als hunderttausend Fahrzeuge von dem Pflichtrückruf betroffen. Laut einem Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) müssen sie ein Softwareupdate erhalten. Nach Medienberichten sollen verschiedene Modelle, darunter Varianten wie der E350, von dieser Rückrufaktion betroffen sein. Die Fahrzeuge gehören zu den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6b. Mercedes-Benz muss den Rückruf durchführen und die Fahrzeuge in einen gesetzeskonformen Zustand versetzen.
(update vom 28.11.2023)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 27. November 2023 festgestellt, dass Fiat Chrysler/Stellantis beim Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen fahrlässig gemäß § 823 BGB gehandelt hat. Damit steht dem Käufer eines Wohnmobils A 68 von Sunlight Schadensersatz zu; das Basisfahrzeug verfügt über einen Fiat Ducato Motor 2.3l Multijet II (96 kW) der Abgasnorm Euro 6 (Az.: VIa ZR 1425/22).
(update vom 09.11.2023)
Die Mercedes AG ist vom OLG Köln zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 24 U 205/21). Das Oberlandesgericht kam mit Urteil vom 26.10.2023 zu dem Ergebnis, dass in einem Mercedes SLK 250 Typ OM 651 mit Abgasnorm Euro 6 gleich zwei Abschalteinrichtungen im Form einer AdBlue-Dosierstrategie und der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verbaut sind. Der Kläger ist dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und hat daher Anspruch auf Rückabwicklung.
(update vom 06.11.2023)
Mercedes-Benz Diesel-Fahrzeuge sind seit 2018 bereits Gegenstand verpflichtender Rückrufe auf Anweisung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Seit September 2023 ergehen neue Rückrufbescheide für die Mercedes-Modelle Vito und Viano (Rückruf-Code NC2II6515R / 0797185). Daher wird Mercedes gemäß der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 zum Ersatz des Differenzschadens verpflichtet sein.
(update vom 30.10.2023)
Das Oberlandesgericht Koblenz hat den italienischen Hersteller Fiat/Stellantis am 28. September 2023 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises verurteilt (Az.: 6 U 1740/22). In dem streitgegenständlichen Wohnmobil Grand Canyon 2016 von Hymercar war mit dem Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Damit orientierte sich das OLG an Urteilen des BGH vom 26. Juni 2023.
(update vom 19.10.2023)
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 27.11.2023 über die Frage verhandeln, ob der italienische Hersteller Fiat/Stellantis des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach § 826 BGB oder/und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV haftet. Der Kläger kaufte im Frühjahr 2018 ein Wohnmobil Sunlight A 68 mit Dieselmotor Fiat Ducato 2,3 l MultiJet II (96 kW) mit Abgasnorm Euro 6. Der Kläger behauptet, dass im Fahrzeug 3 unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind.
(update vom 18.10.2023)
Das OLG Naumburg hat den Fiat/ Stellantis im Wohnmobil-Abgasskandal mit Urteil vom 15. September 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az. 8 U 24/23); der Kläger erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück und kann das Wohnmobil behalten. Damit folgt das OLG Naumburg der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023, nach der Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen.
(update vom 16.10.2023)
Das OLG Hamm hat die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung bei einem Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit Dieselmotor des Typs OM 651 und Abgasnorm Euro 5 als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und die Mercedes AG im Abgasskandal mit Urteil vom 13.09.2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: I-30 U 190/21). Mercedes habe eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit zumindest fahrlässig gehandelt. Daher sei Mercedes gemäß der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 zum Ersatz des Differenzschadens verpflichtet.
(update vom 10.10.2023)
Mit Urteil vom 27.09.2023 hat das Oberlandesgericht Zweibrücken die Adam Opel GmbH im Opel Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen 7 U 41/22). Es handelt sich dabei um das zweite OLG Urteil im Opel Dieselskandal innerhalb kürzester Zeit. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller bestehen würde. Im vorliegenden Fall sprach das Gericht dem Kläger 5% des ursprünglich von ihm bezahlten Kaufpreises zu. Mit weiteren positiven Urteilen - vor allem auch auf Ebene der Oberlandesgerichte - auch bei anderen Automarken wie BMW, Mercedes, Audi, VW ist in den nächsten Monaten zu rechnen. Der Dieselskandal ist also keineswegs vorbei, da dass Urteil des Bundesgerichtshofs und die zuvor ergangenen Urteile des Europäischen Gerichthofs zum Thermofenster Wirkung zeigen.
(update vom 18.09.2023)
Neuer Mercedes Skandal E 350 Blue Tec
Nach Informationen vom „Bayrischen Rundfunk“ und "Spiegel" vom 15.09.2023 droht das Kraftfahrtbundesamt der Mercedes-Benz Group AG wegen wahrscheinlich unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem EU-6-Motor mit Fahrzeug-Stilllegungen. Das Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) stammt aus Juli 2023 und liegt „BR Recherche“ und dem "Spiegel" vor. Die Behörde morniert darin drei Abschalteinrichtungen, die sie bei Untersuchungen der Motorsteuerungssoftware einer Mercedes-E-Klasse 350 Blue TEC mit Euro 6-Motor (OM642) nachgewiesen hat. Es handelt sich um eine temperaturbedingte Abschalteinrichtung (Thermofenster), eine weitere Abgasstrategie, bei der weniger AdBlue als vorgeschrieben in die Abgasreinigungsanlage eingespritzt wird. Eine dritte Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass der SCR-Katalysator unzulässigerweise luftabhängig nur reduziert arbeitet.
Die Geschädigten haben daher Anspruch auf Schadenersatz gegen die Mercedes-Benz Group AG. Bitte kontaktieren Sie mich als Geschädigter unverbindlich.
(update vom 16.09.2023)
Das LG Stuttgart verurteilte die Mercedes Benz Group AG bei einem Mercedes C 200d mit Urteil vom 29.08.2023 - 17 O 647/21 - zu Schadenersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung wie der SCR-Manipulation (Höherdosierung von AdBlue erfolgt fast nur auf dem Prüfstand) eine fahrlässige Schädigung vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller bestehen würde.
(update vom 13.09.2023)
Das OLG Dresden verurteilte die Adam Opel GmbH bei einem Opel Typ Zafira Tourer am 28.08.2023 (5a U 562/23) ) zu Schadenersatz in Höhe von 5 % des Kaufpreises. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.
(update vom 11.09.2023)
Das LG Chemnitz verurteilte die VW AG bei einem VW Transporter 2,0 TDI am 31.08.2023 (4 O 1564/22) ) zu Schadenersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.
(update vom 22.08.2023)
Das Landgericht Augsburg sieht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gem. § 826 BGB durch Fiat/FCA auch bei einem Frankia Wohnmobil mit Muti Jet-Motor 2,3l mit EUro 6 Norm und urteilt Schadenersatz von 68.000,00 EUR nebst Zinsen aus.
(update vom 28.06.2023)
Der BGH ( VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 103/22) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ53.0 TDI mit EA 896Gen2 Motor , Mercedes-Benz C mit OM651-Motor) am 26.06.2023. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde. Durch die Urteile sind die Chancen der Verbraucher Schadensersatz gegen nahezu alle Diesel-Hersteller zu erhalten enorm gestiegen. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Der müßige Nachweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Von den Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist (gilt auch, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben). Da die Autohersteller bei der Manipulation von Abgaswerten sehr kreativ waren, gibt es eine Reihe von potentiell unzulässigen Abschalteinrichtungen, die Schadensersatzpflichten auslösen.
(update vom 10.05.2023)
Der BGH (u.a. VIa ZR 335/21) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ5, Mercedes-Benz C mit OM651-Motor) am 08.05.2023.
Das Gericht teilte mit, dass nach seiner vorläufigen Einschätzung bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung wohl vorliegen könne und damit auch ein Schadenersatzanspruch bestehen würde. Ob insoweit eine Rückabwicklung oder eine Kaufpreisminderung möglich sei, ist ebenfalls noch nicht entschieden worden. Die Urteile sollen nun am 26.06.2023 gesprochen werden.
(update vom 26.04.2023)
Der BGH befasst sich mit drei Fallkonstellationen am 08.05.2023!
Die BGH-Richter werden am 8. Mai drei Diesel-Verfahren nach dem sensationellen EuGH-Urteil vom 21. März 2023 verhandeln und dabei wichtige Hinweise für andere Dieselverfahren geben (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ5, Mercedes-Benz C mit OM651-Motor). Alle drei Kläger möchten ihre Kauf- bzw. Finanzierungsverträge rückabwickeln und so gestellt werden, als hätten sie das jeweilige Fahrzeug nie gekauft, da Abschalteinrichtungen behauptet werden.
(update vom 07.04.2023)
Der frühere Motorenentwickler der AUDI AG, Giovanni P., der bereits früher eine Mitverantwortung für die Abgasmanipulationen eingeräumt hatte, bekannte am 04.04.2023 vor dem Landgericht München, dass er wusste, dass die Abschalteinrichtungen nicht gesetzeskonform seien. Der Vorsitzende Richter hatte diesem Ingenieur, dem mitangeklagten früheren Audi-AG Chef Rupert Stadler und dem ehemaligen Audi-Motorenchef Wolfgang Hatz eine Verurteilung ohne Bewährungsstrafe wegen Betrugs in Aussicht gestellt.
(update vom 21.03.2023)
Grosse Sensation: EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal!
Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 in einem Mercedes-Verfahren, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Dieselauto-Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten bestehen! Damit werden Klagen enorm erleichtert.
Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.
Auch die Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, hat das Gericht in der bestehenden Form gerügt. Das Gericht fordert eine angemessene Entschädigung (Az.: C-100/21). Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).
Das Thermofenster (temperaturabhängige Abschalteinrichtung) setzt das Gericht mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen gleich. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das sind neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jeep, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.
Aber auch Wohnmobil-Fahrer können klagen: Alles andere als Verurteilungen von FCA zur Zahlung von Schadensersatz wären jetzt nach dem vorliegenden EuGH-Urteil eine Überraschung.
Fazit: Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt bereits, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie mich schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Gerne helfen ich Ihnen als Experte im Dieselskandal Ihre Rechte gegen die Dieselfahrzeughersteller durchzusetzen.
(update vom 22.02.2023)
Sensation! Software-Update zum VW-Diesel EA189 vom Verwaltungsgericht Schleswig von Gericht für illegal erklärt!
Das Gericht hat die Freigabe-Genehmigung aus dem Jahr 2016 mit Urteil vom 20. Februar 2023 (Aktenzeichen: 3 A 113/18) aufgehoben. Es geht um das Software-Update, ein Thermofenster, das die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur reduziert, so dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden. Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist damit ein Sieg gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und dem Bundesverkehrsministerium gelungen. Das Gericht hat das KBA außerdem dazu verurteilt, gegen VW wegen der Entfernung der Abschalteinrichtungen tätig zu werden. Die betroffenen Fahrzeughalter werden im Zuge der Rückrufe die Möglichkeit erhalten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dies ist selbst dann der Fall, wenn bestehende Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal eigentlich bereits verjährt sind, denn da die betroffenen Fahrzeuge noch immer nicht frei von Mängeln sind, beginnt grds. die zivilrechtliche Verjährungsfrist in der Sache von vorn. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig hat grundlegende Bedeutung, weil auch in vergleichbaren Verfahren anderer Hersteller nun entsprechende Urteile zu erwarten sind. Aktuell hat die DUH nach eigenen Angaben 118 weitere Verfahren gegen Freigabebescheide für Dieselmotoren diverser Hersteller (Mercedes, Audi, Opel etc.) laufen. Es könnten bis zu 10 Millionen Autos in Deutschland betroffen sein.
(update vom 06.02.2023)
Das Landgericht Ravensburg hat die Adam Opel GmbH verurteilt (Urteil vom 30.12.2022, Az. 2 O 200/22), an einen geschädigten Käufer Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen bei einem Opel Insignia Sports Tourer 2,0 l Diesel mit dem verbauten Motor „B20“, der die Euro 6 Norm erfüllen soll.
(update vom 02.02.2023)
Das Landgericht Leipzig verurteilte FIAT zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach §§ 826, 31 BGB (Urteil vom 21.12.2022, Az. 09 O 498/22) bei einem Wohnmobil der Marke Fiat/Capron T 69 / T 449 / T 738 mit einem 2,3 l Multijet-Motor Diesel, der die Euro 5 Norm erfüllen soll.
(update vom 23.06.2022)
BGH-Rechtsprechung steht auf der Kippe!
Sensationeller Hinweis zum EuGH Verfahren Rs C-100/21:
Nach dem Votum des Generalanwalts beim EuGH v. 2.6.2022 ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung des BGH in wesentlichen Fragen nicht standhalten wird. Hersteller werden nicht erst nach § 826 BGB, sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB haften und auch die Vorteilsausgleichung wird erheblich einzuschränken sein, insb. darf die Anrechnung der Nutzungen nicht dazu führen, dass der Kaufpreisschaden vollständig aufgezehrt wird. Aus diesem Grund wird auch die bisherige Rechtsprechung des BGH zum Nutzungsersatz beim Leasing nicht halten.
(update vom 18.06.2022)
LG Erfurt, Beweisbeschluss vom 02.05.2022, 9 O 62/22
Das Landgericht Detmold lässt überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 110 kW mit Abgasnorm Euro 5b Motorkennung: F1AE3481E bei einem Wohnmobil Capron T58 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.
(update vom 14.06.2022)
Nach dem Votum des Generalanwalts beim EuGH v. 2.6.2022 im EuGH Verfahren Rs C-100/21 ist zu erwarten, dass die Diesel-Rechtsprechung des BGH in wesentlichen Fragen der Rechtsprechung des EuGH nicht standhalten wird. Hersteller werden hiernach nicht erst nach § 826 BGB, sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB haften.
(update vom 04.06.2022)
LG Bonn, Beweisbeschluss vom 29.04.2022, 2 O 390/21
Das Landgericht lässt überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 96 kW mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411D bei einem Wohnmobil Knaus RM 2018 Live Ti 650 MEG über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.
(update vom 05.05.2022)
LG Stuttgart, Urteil vom 14.04.2022, 20 O 147/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich verteidigt und zur Klage geäußert und ist verurteilt worden. Der Kläger kaufte 2018 das Wohnmobil „Ayers Rock“ des Herstellers Hymer. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481D.
(update vom 05.05.2022)
Das Landgericht Dessau verurteil Fiat Chrysler (FCA) im Abgasskandal beim Fiat Ducato zur Zahlung von Schadensersatz.
(update vom 13.04.2022)
Sensationelles OLG-Urteil im Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG! Das Oberlandesgericht Köln hat die Volkswagen AG für die Dieselmanipulationen an einem Skoda Superb 2.0 TDI mit Motor des Typs EA288 und der Abgasnorm Euro 6 mit SCR-Katalysator verurteilt ( Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10. März 2022, Az.: 24 U 112/21).
(update vom 14.03.2022)
Klagen gegen Abschalteinrichtung Thermofenster möglich: Generalanwalt am EuGH hält Deutsche Umwelthilfeim Diesel-Abgasskandal für klageberechtigt
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) steht im Diesel-Abgasskandal vor einem großen Erfolg. In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Klagerecht von Umweltvereinigungen deutlich gestärkt (Az.: C873/19). Das Bundesumweltministerium hatte das Klagerecht im Bereich Kraftfahrzeuge ausgeschlossen. Dies erweist sich als rechtswidrig. Generalanwalt Athanasios Rantos bestätigte am 3. März 2022 die DUH-Auffassung, dass eine anerkannte Umweltvereinigung gegen eine Aufsichtsbehörde klagen können muss, die Produkte genehmigt hat, die gegen Unionsrecht verstoßen. Mitgliedsstaaten müssen „einen wirksamen gerichtlichen Schutz der durch das Umweltrecht der Union garantierten Rechte“ gewährleisten.
(update vom 10.03.2022)
Opel-Dieselskandal: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 17. Februar 2022 weltweit über 400.000 Fahrzeuge von Opel zurückgerufen. In Deutschland sind ca. 75.000 Astra-, Corsa und Insignia-Modelle davon betroffen. Die Behörde hat festgestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung im Motor verbaut wurde, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduziert.
Der jetzt vorliegende amtliche Rückruf betrifft die Modelle Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013-2018 mit einem 1,3 l und 1,6 l Dieselmotor. Die Modelle verfügen über die Abgasnorm Euro 6.
· Astra (Stufenheck) (Baujahr 2014-2015)
· Astra Sports Tourer (Baujahr 2014-2018)
· Astra GTC (Baujahr 2014-2018)
· Astra Notchback (Baujahr 2014-2018)
· Astra (Van) (Baujahr 2015)
· Astra, Astra+ (Baujahr 2015-2018)
· Astra Sports Tourer, Astra Sports Tourer+ (Baujahr 2015-2018)
· Corsa (Baujahr 2014-2016)
· Corsa (Van) (Baujahr 2014-2016)
· Corsa (Van) (Baujahr 2015-2016)
· Insignia (Baujahr 2015-2016)
(update vom 23.02.2022)
Verbraucher können im Dieselabgasskandal trotz Verjährung Schadensersatz erhalten! Der Bundesgerichtshof (BGH) bejaht Anspruch auf Restschadensersatz bei Neuwagen!
Selbst bei eingetretener Verjährung haben Käufer von Neufahrzeugen trotzdem Anspruch auf Entschädigung laut dem verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Februar 2022 (Az.: VIa ZR 8/21; VIa ZR 57/21). Laut § 852 BGB besteht dieser nach der eingetretenen Verjährung. Auch heute sind Klagen gegen Diesel-Hersteller damit erfolgsversprechend. Denn der Restschadensersatzanspruch erlischt erst zehn Jahre ab Kauf!
Der Anspruch besteht für Neuwagenkäufer ohne Rücksicht darauf, dass der Hersteller auch vor Ablauf der üblichen Verjährung ohne Schwierigkeiten hätte verklagt werden können!
(update vom 18.02.2022)
LG Düsseldorf: ARAG Rechtschutzversicherung muss Deckungsschutz im Mercedes-Abgasskandal gewähren!
Mit Urteil vom 02. Februar 2022 ( 9 O 257/21) hat das Landgericht Düsseldorf die ARAG SE dazu verurteilt, Deckungsschutz für ein Verfahren im Mercedes Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zu erteilen. Die ARAG SE hatte dem Kläger hierfür den Deckungsschutz verweigert, da sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg sah. Dem widersprach das Landgericht Düsseldorf nun in seinem Urteil. Mit Verweis auf die Verurteilung der Daimler AG durch das OLG Naumburg und den Hinweis des Bundesgerichtshofs zu einer prüfstandbezogenen Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung belegte das Gericht, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg gegeben sei und verurteilte die ARAG SE dazu, Deckungsschutz zu gewähren.
(update vom 30.01.2022)
Das Landgericht Landau hat Fiat Chrysler Automobile im Diesel-Abgasskandal verurteilt!
Weiterer Erfolg: Das Landgericht Landau hat im Diesel-Abgasskandal von FCA/Stellantis am 6. Dezember 2021 ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil (Az. 2 O 169/21) gefällt. Der Kläger kaufte im November 2015 das gebrauchte Wohnmobil „V 600 G“ des Herstellers Pilote für 47.500 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 3,0-Liter-Motor mit 180 PS der Euronorm 5b ausgestattet. Motorkennung: F1CE3481E.· Das Landgericht folgte dem Antrag des Klägers und verurteilte FCA aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz.
(update vom 22.09.2021)
Vor dem Landgericht Braunschweig (Az: 6 KLs 23/19) wird jetzt geklärt, wer die persönliche Verantwortung für die millionenfache Manipulation von VW Dieselfahrzeugen trägt. Der Dieselabgasskandal flog vor 6 Jahren in den USA auf. Angeklagt sind 4 Ex-Manager von Volkswagen , darunter Martin Winterkorn, der aus gesundheitlichen Gründen aber vorerst getrennt vom Verfahren betrachtet wird.
(update vom 22.07.2021)
In der eingereichten Daimler-Musterfeststellungsklage steht der nur der Dieselmotor vom Typ OM651 im Mittelpunkt. Unter anderem ist er in nahezu 50.000 Mercedes GLC- und GLK-Modellen in Deutschland verbaut. Lassen Verbraucher das behördlich angeordnete Software-Update nicht auf den Motor aufspielen, droht den Fahrzeugen die Stilllegung. Da die Rückrufe bei den GLC- und GLK-Modellen schon im Jahr 2018 Verbraucher erreichten, droht zum Ablauf des Jahres 2021 die Verjährung der Ansprüche. Durch eine Beteiligung an der Klage haben Daimler-Kunden mit Fahrzeugen mit dem Dieselmotor vom Typ OM651die Möglichkeit, die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.
(update vom 17.06.2021)
Für die Volkswagen AG nimmt der Dieselabgasskandal weiter kein Ende. Der Hersteller muss reihenweise weiter Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB für die Abgasmanipulationen im Dieselgate 1.0 (EA189) und Dieselgate 2.0 (EA288) bezahlen. Zudem: Auch die Staatsanwaltschaft interessiert sich weiterhin für den Konzern. Gemäß Bericht der „WirtschaftsWoche“ haben Ermittler bei der Volkswagen AG in Wolfsburg und beim Entwicklungsdienstleister IAV in Gifhorn Unterlagen und Daten wegen einer möglichen Beteiligung von Mitarbeitern des Autozulieferers Continental an den VW-Dieselskandalen angefordert.
(update vom 17.04.2021)
Im Herbst 2015 flog der Abgasskandal auf. Auch fünf Jahre später halten viele Dieselfahrzeuge die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß nicht ein. Das zeigen aktuelle Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Wie die DUH mitteilte, hat sie mit ihrem angeschlossenen Emissions-Kontroll-Institut Abgasmessungen bei Dieselfahrzeugen unterschiedlicher Hersteller im realen Straßenbetrieb durchgeführt. Das Ergebnis: Bei sinkenden Außentemperaturen steigt bei einer Vielzahl von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 der Stickoxid-Ausstoß massiv an. Auch wenn die Fahrzeuge nicht von amtlichen Rückrufen betroffen sind, weisen sie nach Ansicht der DUH unzulässige Abschalteinrichtungen auf. Wie die DUH in ihrer Pressemitteilung vom 14. April 2021 weiter ausführt, seien beispielsweise beim Audi A5 3,0 TDI Sportback, beim Land Rover Range Rover Evoque eD4 oder auch beim „Bulli“ VW T5 2,0 TDI California deutliche Überschreitungen des Grenzwertes festgestellt worden. Ein Rückruf des KBA liege aber nicht vor, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe.
(update vom 30.03.2021)
Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied mit Urteil vom 26. Februar 2021, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 4 O 1981/20) bei einem abgasmanipulierten A 8.
(update vom 24.03.2021)
Mit Urteil vom 04.02.2021 hat das Landgericht Aachen die Audi AG und die VW AG aufgrund eines abgasmanipulierten VW Touaregs 3.0 V6 TDI zu Schadensersatz verurteilt (AZ. 8 O 350/20) wegen illegaler Motoraufwärmfunktion verurteilt.
(update vom 25.02.2021)
Das Landgericht Köln hat die Audi AG wegen Abgasmanipulationen an einem Audi Q5 3.0 TDI mit einem Motor der Baureihe EA896 Gen2 (Abgasnorm Euro 5) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug ein Konstruktionsteil verbaut ist, das die Umgebungslufttemperatur (Außentemperatur) ermittelt, um die Funktion eines Teils des Emissionskontrollsystems nachteilig zu verändern bzw. zu deaktivieren.
(update vom 27.01.2021)
Der Bundesgerichtshof hält eine Haftung der Daimler AG wegen des Einsatzes eines Thermofenster aus
§ 826 BGB für möglich, wenn "weitere Umstände hinzuträten, die das Verhalten der für sie handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen ließen"!
Der VI. Zivilsenat hat am 19. Januar 2021 (BGH, Beschl. v. 19.1.2021 - VI ZR 433/19; Pressemitteilung des BGH) eine Haftung der Daimler AG nicht von vornherein ausgeschlossen. Es kommt darauf an, ob die Daimler AG "im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht hat". Wenn die Daimler AG nicht nachweisen kann, dass sie das Kraftfahrt-Bundesamt nicht über den Einsatz des Thermofensters aufgeklärt hat, ist mit einer Verurteilung zurechnen! Dies würde immense Bedeutung für nahezu alle Gerichtsverfahren auch anderer Hersteller, die Thermofenster bei der Abgassreinigung verwandt haben, bedeuten.
(update vom 20.01.2021)
Das Strafverfahren gegen den früheren VW-AG Vorsitzenden Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation wurde überraschend eingestellt. Damit bleibt nur noch die Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen Winterkorn bestehen – der weitaus schwerwiegendere Vorwurf im VW-Diesel-Abgasskandal.
(update vom 04.01.2021)
Oberlandesgericht Köln gibt mit Urteil vom 18.12.2020 (Az: 20 U 288/19) Schadenersatz trotz VW-Kauf erst im Jahre 2016
Sensationell: Die VW AG hat auch den Käufer eines mit Software Update der Motorsteuerung versehenen Euro 5-VW Tiguans mit EA 189 Motor vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Der Bundesgerichtshof hatte geurteilt: Nach Bekanntwerden des Skandals im September 2015 handelte die VW AG nicht mehr sittenwidrig. Dabei ging der Bundesgerichtshof allerdings davon aus, dass das Software Update keine neue illegale Abschalteinrichtung Motorsteuerung enthalte. Das OLG Köln ging hingegen aufgrund des Schweigens der VW AG zum Vorwurf des Klägers, es werde beim Software Update ein unzulässiges Thermofenster verwendet davon aus: Die neue Motorsteuerung enthält tatsächlich wie vom Kläger vorgetragen mindestens eine illegale Abschalteinrichtung (Thermofenster) und es sei zudem das Diagnosesystem so manipuliert, dass Besitzer des Wagens die unzureichende Abgasreinigung nicht erkennen können.
Trotz der sehr verbraucherunfreundlichen Entscheidung des BGH`s sind also auch bei einem Autokauf nach dem 22. September 2015 noch Schadenersatzansprüche möglich, wie das Urteil des OLG Köln zeigt!!
(update vom 30.12.2020)
Ein Beschluss des Landgerichts Saarbrücken (16.12.2020, Az.: 12 O 218/20) bringt neuen Ärger für die VW AG und Audi AG beim Skandaldieselmotor EA897! Das Landgericht will durch eine amtliche Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes Beweis über die Behauptung des Klägers erheben, in seinem VW Touareg 3.0 TDI mit dem V6-Motor EA897 nach der Abgasnorm Euro 5 sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Prüfstandserkennung verbaut.
(update vom 17.12.2020)
Verbraucherfreundliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Diesel-Abgasskandal!
Der Europäische Gerichtshof hat am 17. Dezember 2020, in einem Verfahren gegen die Volkswagen AG Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgasreinigung grundsätzlich für illegal erklärt und Ausnahmen sehr sehr enge Grenzen gesetzt (Az. C-693/18)!
Das französische Gericht (Tribunal de Grande Instance de Paris) wollte Antworten auf Fragen, die für die europäische Automobilindustrie von äußerster Wichtigkeit sind. Kann die von den Herstellern angeführte Ausnahme Motorschutz so ausgelegt werden, dass eine Abschalteinrichtung zur Regel wird? Nein, sagte das Gericht. Eine Ausnahme sei nur möglich, um den Motor vor kurzfristiger Beschädigung und Unfall zu schützen und nicht vor Verschleiß und Verschmutzung.
(update vom 03.12.2020)
(update vom 01.12.2020)
Am 14.12.2020 verhandelt der BGH ferner über Schadensersatzansprüche eines Mercedes Käufers wegen eines „Thermofensters“ der Daimler AG (VI ZR 314/20). Das OLG Koblenz hatte die auf § 826 BGB gestützte Klage abgewiesen, weil die Verwendung des Thermofensters nicht als vorsätzlich sittenwidrige Schädigung einzustufen sei.
(update vom 30.11.2020)
Der VI. Zivilsenat verhandelt am 14.12.2020 über den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB gegen die Volkswagen AG wegen des sog. Abgasskandals (VI ZR 739/20).
(update vom 23.11.2020)
Schadenersatzansprüche im Dieselabgasskandal können auch noch geltend gemacht werden, wenn das Audi-Fahrzeug erst nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen im September 2015 gekauft wurde. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 12. November 2020 (Az.: 81 O 571/19), nach dem ein Audi A4 mit dem Motor EA 189 erst im Januar 2016, also erst nach der Ad-hoc-Meldung der VW AG zu den Abgasmanipulationen gekauft worden war.
(update vom 20.10.2020)
Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) erschüttert den Reise- und Wohnmobilmarkt. Die Modelle sind oft mit Motoren der Fiat-Gruppe ausgestattet. Seit 2016 ist dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, dass Fiat die Motorensteuerung so manipuliert, dass nur auf dem Prüfstand die Abgasnormen für Stickoxide eingehalten werden.
(update vom 08.10.2020)
Die Halter des Seat Leon Diesel mit Baujahr 2016 werden unter dem Code 23AJ aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann, um die Stickoxid-Emissionen abzumildern. In dem Modell kommt der Dieselmotor EA 288 zum Einsatz!.
(update vom 10.09.2020)
Dieselgate auch bei BMW! Die BMW AG hat im Diesel-Abgasskandal bereits Niederlagen vor Landgerichten erlitten, und kürzlich hat das Kraftfahrt-Bundesamt bereits den Rückruf für die Modelle BMW 750 3.0 Diesel Euro 6 und BMW M550 3.0 Diesel Euro 6 angeordnet. BMW-Eigentümer sollten rechtliche Schritte gegen den Hersteller wegen Betrugshaftung einleiten um eine finanzielle Entschädigung zu fordern.
(update vom 30.08.2020)
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf sorgte für die erste Verurteilung der BMW AG im Diesel-Abgasskandal. Mit Urteil vom 31. März 2020 verurteilte das LG Düsseldorf die BMW AG wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW X1 mit der Schadstoffklasse Euro 5 zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Az.: 7 O 67/19). Die unzulässige Abschalteinrichtung liegt in einer Software-Programmierung in Gestalt des sogenannten „Thermofensters“.
update vom 26.08.2020
Abgasskandal auch bei Benzinern?! Audi AG als Übeltäter
update vom 08.08.2020++++++++++++++++++++++++++
Weiteres verbraucherunfreundliches Urteil zum Dieselabgasskandal vor dem Bundesgerichtshof
Kauf erst im Jahre 2016 bzw. Ende 2015 nach Bekanntwerden des Skandals gibt Käufer keine Rechte!
Verbraucherunfreundliches Urteil zum Dieselabgasskandal vor dem Bundesgerichtshof
Keine Deliktzinsen für Käufer!
update vom 07.07.2020++++++++++++++++++++++++++
Weiteres Verfahren zum Dieselabgasskandal vor dem Bundesgerichtshof steht an
Kauf erst im Jahre 2016 nach Bekanntwerden des Skandals am 28. Juli 2020
update vom 25.05.2020++++++++++
Im ersten VW-Verfahren (Az. C-693/18) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) machte die Generalanwältin Frau Eleanor Sharpston klar, dass die VW AG den Dieselmotor EA 189 in unzulässiger Weise manipuliert und mithin EU-Recht gebrochen hat. Auch hält sie andere Abschalteinrichtungen wie zB. sogenannte Thermofenster für unzulässig, was weitreichende Folgen auch für andere Autohersteller haben könnte. In der Regel folgt das Gericht den Schlussanträgen der Generalanwälte.
Zwei Urteile,die anstehen, könnten eine neue riesige Klagewelle auslösen. Am 19. März 2020 will sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Zulässigkeit von Thermofenstern äußern, wie sie einige Diesel-Hersteller in der Abgasreinigung verwendet haben. Und am 5. Mai 2020 steht ein erster VW-Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) an. Manch einer hofft, dass dann die Nutzungsentschädigungszahlung die sich Diesel-Besitzer bislang in den meisten Fällen anrechnen lassen müssen, abgeschafft wird.
Beweismittelvernichtung im ganz grossen Stil !
update vom 24.01.2020++++++++++++++
Die Deutsche Umwelthilfe hat eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung bei Volvo aufgedeckt: Bei für das Winterhalbjahr typischen Außentemperaturen überschreite das getestete Fahrzeug, ein Euro-5-Diesel Volvo XC 60 2.0 D3 den Stickoxid-Grenzwert fast um das Zwölffache!
update vom 21.01.2020
Motor EA 288 gerät immer mehr in den Focus!
Gemäß einem nunmehr bekanntgewordenen Urteil des Landgerichts Duisburg vom 30.10.2018, Az. 1 O 231/18, hat die VW AG bereits Ende 2018 im Rahmen einer Verhandlung zugegeben, dass bei dem Modell VW-Golf eine sogenannte "Abschalteinrichtung" eingebaut wurde. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW Golf 7 TDI (Euro 6) mit dem Motor EA 288.
Ein Sachverständiger soll in folgenden Gerichtsverfahren klären, ob Fahrzeuge der VW AG mit dem Motor EA 288 mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen ist (Landgericht Offenburg, Az. 3 O 38/18; Landgericht Bielefeld, Az. 6 O 74/18 und 7 O 20/19; Landgericht Wuppertal, Az. 2 O 273/18, Landgericht Lübeck, Az. 17 O 143/18 und Landgericht Ellwangen, Az. 2 O 290/18.
update vom 23.12.2019++++++++++++++
Zu einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist es im Abgasskandal bisher noch nicht gekommen. Am 5. Mai 2020 soll die Schadensersatzklage eines vom Dieselskandal betroffenen VW-Kunden verhandelt werden (Az.: VI ZR 252/19). Ein Urteil könnte noch am selben Tag gesprochen werden.
update vom 20.11.2019+++++++++
Es wurde nun bekannt, dass es einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 11. Oktober 2019 gibt, der die Audi-Modelle A6 und A7 mit 3 l-Biturbo-TDI-Motor der Euronorm 5 betrifft. Es handelt sich hierbei um rund 22.000 Fahrzeuge in Deutschland. Die Käufer haben daher Ansprüche auf Schadenersatz!
update vom 24.10.2019+++++++++
Die Daimler-AG will geschädigte Käufer von Mercedes-Diesel-Fahrzeugen mit den Abgasnormen Euro 5 und 6b lediglich mit einem Verrechnungsgutschein im Wert von nur 100,- EUR entschädigen, wenn sie dafür ein Software-Update in ihrem Auto aufspielen ließen. Bei einem Update ergeben sich jedoch Probleme hinsichtlich der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Wer ein Schreiben zu einer freiwilligen oder verpflichtenden Rückrufaktion erhalten hat oder erhält, sollte sich von einem auf den Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwalt über seine Rechte beraten lassen.
update vom 18.10.2019+++++++++++++
Nach dem OLG Köln, dem OLG Karlsruhe, dem OLG Koblenz und dem OLG Hamm sehen nun auch OLG Stuttgart, OLG Oldenburg, Kammergericht Berlin, OLG Frankfurt/Main, OLG Naumburg und OLG Schleswig-Holstein eine Haftung der VW AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB für gegeben an !
update vom 24.09.2019+++++++++++++++++++++++++++++++
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen die Daimler AG ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt, da nach Ansicht eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in der mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung des Autobauers vorlag. Diese habe dazu geführt, dass die Dieselfahrzeuge Typ-Genehmigungen erhielten, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden bei den Autos zu hoch war. Die Staatsanwaltschaft bezieht sich vor allem auf die Rückruf-Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes, von dem ca. 684 000 Fahrzeuge erfasst sind.
update vom 12.09.2019
Die VW AG soll auch bei Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 6 ebenfalls mit einer Abschalt-Software manipuliert haben. Betroffen ist vor allem der Dieselmotor EA 288! Das geht aus einem Bericht des SWR hervor. Die illegale Software soll seit 2012 im Einsatz sein.
Die Zykluserkennung, die laut vertraulichen Dokumenten des VW-Konzerns bei Modellen mit dem Motor EA 288 eingesetzt wird, sei eine unzulässige Abschalteinrichtung. Damit erkennt das Fahrzeug, ob es sich bei einem Abgastest befindet und reguliert die Einspritzmenge der Abgasreinigung mittels AdBlue. Im Testbetrieb wird dabei mehr AdBlue verwendet als im normalen Straßengebrauch. Die Motorreihe EA 288 ist der Nachfolger des Motors, der im Zentrum des ersten Diesel-Skandals stand. Seit 2012 wurde er in Hunderttausenden Diesel-Fahrzeugen eingebaut, unter anderem im VW Golf, VW Tiguan oder VW Passat sowie bei verschiedenen Modellen von Audi, Skoda und Seat zum Einsatz. Der VW-Konzern bestreitet bisher gegenüber dem SWR die Manipulationsvorwürfe.
update vom 13.09.2019
Oberlandesgericht Hamm verurteilt VW AG zu Schadensersatz bei einem Fahrzeug, das erst 2016 gekauft wurde!
Das OLG Hamm hat im VW Abgasskandal mit Urteil vom 10.09.2019 - Aktenzeichen 13 U 149/18 - entschieden, dass die Volkswagen AG für ein Fahrzeug mit dem Motor EA 189 (VW) Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bezahlen muss. VW hatte sich dagegen unter anderem mit der Begründung gewehrt, dass zu 2016 bereits öffentlich bekannt war, dass die Fahrzeuge manipuliert sind.
Die Klägerin hatte in der mündlichen Verhandlung glaubhaft kundgetan, dass sie keine Kenntnis von der Manipulation bei dem gekauften Fahrzeug gehabt habe. Allgemeine Berichterstattung reicht für eine Kenntnis nicht aus. Deshalb sei die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und ihr stehe ein Schadensersatzanspruch zu.
Das Urteil im Volltext finden Sie hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/13_U_149_18_Urteil_20190910.html
2. Meine Tätigkeit im Abgasskandal:
Kostenlose Erstberatung direkt online:
Informieren Sie sich schnell, unverbindlich und kostenlos per E-Mail
abgasskandal@t-online.de oder per nachstehender Online-Kontaktanfrage.
Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.
Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.
Fahrzeugmodell und Erstzulassung?
Kaufpreis?
Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?
Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?
Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert?
Sie erhalten alsbald eine Beurteilung Ihres Falles und des besten Klagewegs.
Kostenlose Online-Kontaktanfrage:
abgasskandal@t-online.de
Vom ACE Autoclub Europa e.V. empfohlen!